09.07.2015 | 21:15:00 | ID: 20669 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Erste Bilanz: Melde- und Beitragspflicht der Imker an die Tierseuchenkasse

Schwerin (agrar-PR) - Seit dem 01.01.2015 sind die Halter von Bienen und Hummeln, die ihre Tiere in Mecklenburg-Vorpommern halten, gesetzlich zur Meldung und Beitragszahlung gegenüber der Tierseuchenkasse von M-V verpflichtet.
„Mit dem Fortschreiten der Saison fordern wir die Bienenhalter, die sich noch nicht bei der Tierseuchenkasse angemeldet haben, dazu auf, dies umgehend nachzuholen. Schließlich ist eine ordnungsgemäße Meldung und Beitragszahlung Voraussetzung für die Gewährung der Entschädigung durch die Tierseuchenkasse im Falle des Auftretens einer anzeigepflichtigen Bienenseuche, wie z.B. der Amerikanischen Faulbrut“, so der Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Dr. Peter Sanftleben.

Der Tierseuchenkasse bekannte Bienen- und Hummelhalter haben bereits Ende des vergangenen Jahres ein Schreiben sowie einen Erhebungsbogen erhalten. „Daraufhin sind über 1.600 Imker mit ca. 17.000 Völkern der Melde- und Beitragspflicht ordnungsgemäß nachgekommen“, betonte der Staatssekretär. Imker, die der Melde- und Beitragspflicht nicht oder nur teilweise nachkommen, verwirken im Falle der Feststellung einer anzeigepflichtigen Bienenseuche in ihrem Bienenbestand den Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung durch die Tierseuchenkasse für den Verlust der Völker.

„Dabei ist die Tierseuchenkasse nicht nur dazu da, Entschädigungen für Tierverluste zu zahlen, sondern auch an der Verbesserung der Bienengesundheit im gesamten Land mitzuwirken. Allen Imkern im Land ist gegenwärtig, dass bestimmte Erreger, wie die Varroamilbe oder der Erreger der Amerikanischen Faulbrut die Gesundheit der Bienenbestände zunehmend bedrohen“, unterstrich der Staatssekretär.

„Wir sind auf dem besten Weg, bei der Tierseuchenkasse einen Bienengesundheitsdienst einzurichten, weil wir um die Bedeutung der Biene als wichtiges Nutztier wissen“, so Dr. Sanftleben. Dieser soll den Bienenhaltern u.a. zu Fragen der Bienenhaltung, Bienengesundheit, Vorbeugung und Bekämpfung von Bienenseuchen und Bienenkrankheiten beratend und unterstützend zur Seite stehen.

Neben der Meldung bei der Tierseuchenkasse muss jeder, der Bienen halten will, dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt anzeigen. Gleiches gilt bei Aufgabe der Bienenhaltung. Denn nur wenn den zuständigen Überwachungsbehörden alle Bestände bekannt sind, kann die Bienenseuchenbekämpfung erfolgreich sein. Der Verstoß gegen diese Anzeigepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit nach der Bienenseuchen-Verordnung und kann mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden. (regierung-mv)
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