21.02.2013 | 10:59:00 | ID: 14561 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Filter-Erlass für große Tiermastanlagen veröffentlicht

Düsseldorf (agrar-PR) - Remmel: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Gerüchen, Stäuben und Bakterien wird damit sichergestellt
Mit Erlass vom 20. Februar 2013 werden in Nordrhein-Westfalen ab sofort Abluftreinigungsanlagen bei großen Schweinehaltungsanlagen mit mehr als 2000 Plätzen gefordert. Von diesen Ställen gehen Schadstoffe wie Stäube und Ammoniak sowie Gerüche aus, die die Nachbarschaft und die Umwelt erheblich belasten können.

Auch können von Tierhaltungsbetrieben Pilze, Bakterien und Viren in die Luft gelangen und die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner beeinträchtigen; Resistenzen können ausgetragen werden. Zur Vorsorge gegen diese Belastungen wird in Zukunft der Einbau von Abluftreinigungsanlagen gefordert. „Damit stellen wir sicher, dass große Schweinehaltungsanlagen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und die Anwohnerinnen und Anwohner so gut wie möglich geschützt werden“, sagte Umweltminister Remmel.

Laut Erlass ist ab sofort in Genehmigungen von großen Schweinehaltungsanlagen der Einbau von Abluftreinigungsanlagen festzuschreiben. Dort, wo dies bei bestehenden Anlagen technisch möglich und verhältnismäßig ist, ist der Einbau einer Abluftreinigungsanlage nachträglich anzuordnen. Dabei gilt für bestehende Anlagen eine Umsetzungsfrist von drei Jahren. Weiterhin enthält der Erlass Regelungen zur Abdeckung von Güllelägern sowie zum Umgang mit der Bioaerosolproblematik bei großen Tierhaltungsanlagen.

Bei kleinen Anlagen mit weniger als 2000 Mastschweinen und Anlagen zur Geflügelhaltung werden Abluftreinigungsanlagen dann gefordert, wenn durch den Betrieb schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden. „Ich erwarte aber, dass sich auch bei diesen Anlagen der Stand der Technik weiterentwickeln wird, so dass dann auch dort Abluftreinigungsanlagen regelmäßig gefordert werden können. Auch bleibt der Bundesumweltminister aufgefordert, den Stand der Technik für ganz Deutschland festzuschreiben“ so Remmel.

Im Rahmen der Erarbeitung des Erlasses hat es eine umfangreiche Beteiligung der betroffenen Umwelt- und Landwirtschaftsverbände gegeben. Die Ergebnisse dieser Beteiligung wurden bei der Erarbeitung des Erlasses berücksichtigt. Der Erlass ist zu finden unter www.umwelt.nrw.de. (PD)
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