16.11.2020 | 08:31:00 | ID: 29390 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Geflügelpest auch im Landkreis Rostock festgestellt

Rostock (agrar-PR) - In einem Legehennenbetrieb bei Neubukow (Landkreis Rostock) ist das Geflügelpestvirus H5N8 festgestellt worden. Amtsveterinäre des Landkreises Rostock und die Tierärztin des Betriebes hatten dort Proben entnommen, nachdem der Geflügelhalter in den zurückliegenden Tagen Krankheitssymptome bei den Tieren, Legedepression und schließlich hohe Tierverluste beobachtet hatte.

Agrarminister Dr. Till Backhaus appelliert an die Geflügelhalter im Land, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen:

 „Leider ist eingetreten, was wir seit Wochen befürchten: Wir haben es mit einem aktiven Seuchengeschehen im ganzen Land zu tun. Vier von sechs Landkreise sind inzwischen von der Geflügelpest betroffen. Auch in diesem Fall sind die getroffenen Maßnahmen eng mit uns abgestimmt. In der kommenden Woche werde ich mich mit den Landräten über das weitere Vorgehen beraten. Bis dahin rate ich den Geflügelhaltern, alles zu tun, um ihre Bestände zu schützen. Wo es möglich ist, sollte das Geflügel aufgestallt werden. Zur Schlachtung anstehendes Geflügel sollte geschlachtet werden, bevor die Tierseuche eine Vermarktung unmöglich macht. Dass die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin hoch zu halten sind, versteht sich wohl von selbst.“

 Rund um den Betrieb im Landkreis Rostock mit ursprünglich 3000 Tieren sind ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet verfügt worden. Dort gelten strenge Regeln für Geflügelhalter und die Geflügelverarbeitung.

„Der Landkreis Rostock und das Landwirtschafts­ministerium stehen im engen Austausch wegen des Geflügelpestausbruchs. Wir werden die Situation hier zunächst mit lokalen Maßnahmen bekämpfen“, erklärt Landrat Sebastian Constien. „In jedem Fall sind schon jetzt alle Geflügelhalter zu Vorsicht und besonderer Wachsamkeit aufgerufen. Alle Geflügelbestände müssen dem Veterinäramt gemeldet sein, Stallhygiene und Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln haben jetzt Priorität“, verdeut­licht Landrat Constien.

Der Sperrbezirk umfasst die Stadt Neubukow Stadt mit den Ortsteilen Buschmühlen, Malpendorf, Neubukow, Spriehusen, Steinbrink, die Gemeinde Biendorf mit den Ortsteilen: Jörnstorf Dorf, Jörnstorf Hof, Lehnenhof sowie die Stadt Rerik mit den Ortsteilen: Russow, Russow Ausbau.

Im Sperrbezirk ist sämtliches Geflügel aufzustallen oder in gegen Wildvögel gesicherten und überdachten Anlagen zu halten. Alle Bestände sind dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten. Für Geflügelhalter gelten strenge Hygienevorschriften.

Einzelheiten für Maßnahmen im Sperrbezirk und sowie die betroffenen Gemeinden des Beobachtungsgebiets und die dort geltenden Regeln entnehmen Sie bitte der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock.

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