17.11.2016 | 20:15:00 | ID: 23239 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Geflügelpest: Handreichung zu neuen Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleine Geflügelhaltungen veröffentlicht

Kiel (agrar-PR) -

Um Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern in Schleswig-Holstein die Umstellung auf die von heute (17. November 2016) an geltenden neuen Biosicherheitsmaßnahmen zu erleichtern, hat das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung im Internet veröffentlicht und die Verbände sowie Tierärzte und Tierärztinnen darüber informiert.

Für alle Geflügelhaltungen gelten seit heute aufgrund des Ausbruchs von Geflügelpest in Schleswig-Holstein strenge Anforderungen. So gilt auch für Kleinbetriebe (unter 1.000 Stück Geflügel) und für Geflügelhobbyhaltungen:

Wer Geflügelställe betritt, muss gesonderte Schutzkleidung inklusive Schuhwerk tragen. Transportmittel wie Viehtransporter, Anhänger oder Käfige sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren.

Große wie kleine Geflügelhaltungen müssen vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten, Personen müssen unmittelbar vor Betreten des Stalls Hände waschen und desinfizieren, Hunde und Katzen sind von den Stallungen fernzuhalten. Alle Maßnahmen dienen der Verhinderung des Eintrages des Geflügelpestvirus.

Die notwendigen Desinfektionsmittel können beispielsweise im Landhandel oder über praktizierende Tierärzte, Desinfektionsmittelwannen in den Baumärkten erworben werden. Nähere Informationen finden Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen hier:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/G/gefluegelpest/Downloads/hinweise_kleinbetriebe.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Indes sind bislang sechs Kreise bzw. kreisfreie Städte (Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön, Segeberg, Herzogtum-Lauenburg und die Hansestadt Lübeck) von der Geflügelpest betroffen. Bislang gibt es 12 Restriktionszonen der Kreise, eine aktualisierte Karte mit einer groben Übersicht ist veröffentlicht; die Gebiete können sich nach neuen H5N8-Befunden teilweise erweitern. Der exakte Verlauf der jeweiligen Sperr- und Beobachtunggebiete ist auf den Internetseiten der Kreise zu finden.

Weitere Untersuchungen und Analysen von Proben laufen derzeit intensiv. Dazu gehören auch die epidemiologischen Ermittlungen des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) - dem nationalen Referenzlabor für aviäre Influenza -, zur Verbreitung des Virus und den möglichen Eintragswegen in Hausgeflügelbestände. Dabei werden alle Infektionswege - über Futter, Lieferketten, äußere Einflüsse etc. - untersucht

Hinweis

Weitere Informationen zum Thema Geflügelpest sind zu finden auf den Seiten der Landesregierung unter: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest

und beim Friedrich-Löffler-Institut (FLI) unter: www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/klassische-gefluegelpest

 

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