08.01.2021 | 11:17:00 | ID: 29611 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Geflügelpest in einer privaten Vogelhaltung im Vogelsbergkreis festgestellt

Wiesbaden (agrar-PR) - In einem Radius von 10 Kilometern muss Geflügel im Stall bleiben
Am 7. Januar wurde der erste Fall von klassischer Geflügelpest in einer privaten Vogelhaltung in Hessen festgestellt. Innerhalb weniger Tage zeigten 16 Pfauen des Bestandes massive Krankheitserscheinungen und verendeten. Es konnte der hochpathogene Virus-Subtyp H5N8 nachgewiesen werden. Zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung des Geflügelpesterregers werden Restriktionszonen von 3 und 10 km um den Ausbruchsort eingerichtet, in denen verschärfte Kontrollmaßnahmen gelten. Der Ausbruchsort liegt in der Gemeinde Freiensteinau im Vogelsbergkreis. Unter anderem müssen innerhalb der 10 km um den Ausbruchsort Geflügel und andere gehaltene Vögel bis zur Aufhebung des Beobachtungsgebiets in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden. Ein Freilauf ist untersagt. Die Tierhalterinnen und Tierhalter werden durch eine entsprechende Allgemeinverfügung im jeweiligen Mitteilungsblatt des Landkreises informiert.

„Der aktuelle Ausbruch zeigt, dass Geflügelpesterreger weiterhin in der Wildvogelpopulation kursieren und jederzeit mit neuen Fällen gerechnet werden muss. Dies gibt uns dringenden Anlass zu einer erhöhten Wachsamkeit“, sagte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz. „Vor allem darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt werden, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können. Geflügel darf außerdem nicht an Gewässern trinken, zu denen auch wildlebende Vögel Zugang haben“, erklärte die Ministerin. „Es muss weiterhin alles unternommen werden, um eine Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen hat oberste Priorität. Ich appelliere daher an alle Geflügelhalterinnen und -halter, ihre Bestände intensiv zu kontrollieren und Auffälligkeiten wie beispielweise eine erhöhte Sterblichkeit oder reduzierte Leistung umgehend an die jeweils zuständige Veterinärbehörde zu melden.“

Hintergrund:

Mit der Rückkehr der Zugvögel besteht in jedem Jahr die Gefahr des Ausbruchs von Geflügelpest in Deutschland. Die hochpathogenen Varianten dieser Viren können zu massenhaften Todesfällen insbesondere in Hühner- und Putenhaltungen führen. In Haltungen, in denen der Erreger nachgewiesen wird, müssen alle Vögel getötet werden.

Die in diesem Jahr zirkulierenden Viren haben bereits zum Tod von tausenden Wasservögeln an den norddeutschen Küsten geführt. Deutschlandweit wurden bisher über 30 Ausbrüche in Geflügelhaltungen festgestellt. Fast 170.000 Hühner, Puten, Gänse und Enten mussten bereits getötet werden. Andere Staaten wie die Niederlande, Belgien, Frankreich, Dänemark, Italien und Polen sind ebenfalls betroffen. In Hessen wurde bereits Mitte Dezember bei tot aufgefundenen Schwänen an den Ober-Mooser Teichen im Vogelsbergkreis die Virusinfektion festgestellt.

Funde von verendetem Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse) sollten der zuständigen Veterinärbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.

Die derzeit in Deutschland unter Wildvögeln verbreiteten Influenzaviren sind stark an Vögel angepasst. Eine Übertragung auf den Menschen ist deshalb unwahrscheinlich. Trotzdem sollten tote Wildvögel nicht mit den bloßen Händen angefasst werden. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Auf der Homepage des Umweltministeriums sind unter dem folgenden Link ein Merkblatt mit Hinweisen zu Biosicherheitsmaßnahmen insbesondere auch für kleine Geflügelhaltungen sowie ein Merkblatt mit Vorsichtsmaßnahmen zum Umgang mit tot aufgefundenen Wildvögeln abrufbar.

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