15.11.2016 | 17:30:00 | ID: 23224 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Geflügelpest: Untersuchungen laufen weiter – Landesweit 11 Restriktionsgebiete

Kiel (agrar-PR) -

Die landesweiten Untersuchungen nach Ausbruch der Geflügelpest des hochpathogenen Erregers des Subtyps H5N8 laufen weiter. Mittlerweile wurden landesweit von den zuständigen Kreisveterinärbehörden 11 Restriktionsgebiete eingerichtet. Sie bestehen aus Sperrbezirken im engeren Umkreis der Befunde und Beobachtungsgebieten im weiteren Umkreis von Befunden. Dies teilte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) heute (15. November 2016) mit.

Neun der Restriktionszonen wurden nach Feststellung der Geflügelpest bei Wildvögeln festgelegt, zwei nach amtlich festgestellten Ausbrüchen bei Hausgeflügel. Die Restriktionsgebiete werden gemäß Geflügelpestverordnung eingerichtet. In ihnen gelten unter anderem Beschränkungen für die Geflügelhaltungen wie etwa das Verbot zum Verbringen von Geflügel oder das Verbringungsverbot für bestimmte tierische Erzeugnisse (siehe Links unten).

Je nachdem, ob es sich um Fälle bei Wildvögeln oder Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen handelt, gelten etwas unterschiedliche Vorschriften in den Sperr- und Beobachtungsgebieten. Fragen zu konkreten Einzelfällen sind an die Kreisveterinärbehörden zu richten.

Nach wie vor sind sechs Kreise bzw. kreisfreie Städte (Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Plön, Segeberg, Herzogtum-Lauenburg und die Hansestadt Lübeck) betroffen. Aber auch aus anderen Gebieten werden tote Wildvögel oder andere Hinweise gemeldet. Veterinäre, Landeslabor und das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) arbeiten mit Hochdruck daran, Hinweisen nachzugehen, Proben zu nehmen und zu analysieren.

Die landesweite Aufstallungspflicht wird in allen Kreisen sehr ernst genommen. Bislang wurden nur drei zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigungen erteilt. Zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleine Tierhaltungen gelten von Donnerstag an landesweit. (siehe Pressmitteilung vom 14. November).

Bundesweit ist die Geflügelpest des Subtyps H5N8 inzwischen auch in Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen festgestellt worden und weitet sich aus. Zudem wurde sie in Dänemark, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Ungarn und Polen bestätigt.

Bürgertelefone

Das Bürgertelefon des Landes ist weiterhin geschaltet. Es ist von 9.00 bis 17:00 Uhr besetzt und unter 0431 160 6666 erreichbar.

Zudem hat der betroffene Kreis Plön ab 10. November unter der Telefonnummer 04522/74387 Mo-Do von 8.30-17.00 Uhr, Fr 8.30-13.00 Uhr ein Bürgertelefon eingerichtet.

Im Kreis Herzogtum Lauenburg wurde unter der Durchwahl 04542/82283-16 ebenfalls ein Bürgertelefon eingerichtet. Es befindet sich in der Dienststelle des Veterinäramtes und ist ab sofort und bis auf weiteres Mo-Fr von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr besetzt.

Empfehlungen für die Jagd

Das MELUR als oberste Jagdbehörde empfiehlt zudem:

1.           Die Jagd auf Wasservögel sollte derzeit unterbleiben. So kann das Risiko verringert werden, dass infizierte Tiere aufgescheucht werden und die Geflügelpest weiter verbreiten.

2.           Drückjagden auf Schalenwild, insbesondere Wildschweine, können und sollten in dieser Saison wie geplant auch in den Restriktionszonen und unter dem Einsatz von Hunden durchgeführt werden sollen.

Hinweis

Eine Karte mit einer groben Übersicht über die Sperr- und Beobachtungsgebiete (Stand 15. November 2016, mittags) im Land finden Sie im Anhang. Die exakten Verläufe der Restriktionsgebiete sind auf den Internetseiten der jeweiligen Kreise veröffentlicht.

Eine bundesweite Karte des Friedrich-Löffler-Instituts mit Nachweisen der Geflügelpest finden Sie unter:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/klassische-gefluegelpest/ 

 

Weitere Informationen zur Geflügelpest finden Sie unter:

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/_startseite/Artikel/161109_gefluegelpest_hotline2.html;jsessionid=5BCD32C3CE21DBB919C09DAD485B308E

 

Sowie "Häufig gestellte Fragen zur Geflügelpest (Aviäre Influenza)":

http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/_startseite/Artikel/161110_gefluegelpest_hotline/FAQ/faq_text.html

 

 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de (melur-sh)

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