16.12.2014 | 17:25:00 | ID: 19351 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

H5N8: Regelungen zur Lockerung der Aufstallung bleiben vorerst bestehen

Schwerin (agrar-PR) -

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz teilt mit, dass auch nach der Bestätigung des Geflügelpest-Ausbruches in einer Mastputenhaltung im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen, verursacht durch das Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N8, die Aufstallungspflicht für Geflügel in Mecklenburg-Vorpommern vorerst auf die Risikogebiete beschränkt bleibt.

Auf Grund der bis zum vergangenen Montag vorliegenden Erkenntnisse wurde die Anordnung zur Aufhebung der landesweiten Aufstallung des Geflügels zum 17.12.2014 getroffen. Nach wie vor wird ein verstärktes Überwachungsprogramm zur Untersuchung von gesund erlegten Wildvögeln und Kotproben, insbesondere von Wildenten und Wildgänsen, auf Influenza-A-Viren durchgeführt. Mit Hilfe der Ergebnisse aus dem Überwachungsprogramm wird durch das Landeskrisenzentrum laufend die Situation neu beurteilt und mögliche Risiken abgewogen. Das bedeutet, dass im Falle einer sich ändernden Seuchensituation, beispielsweise durch die Ausweitung der Fälle im Hausgeflügelbereich oder Nachweise des Erregers in der Wildvogelpopulation, die Entscheidung zur Aufstallung neu bewertet und gegebenenfalls angepasst werden muss. Die Geflügelhalter sollten deshalb auf eine erneute Aufstallung jederzeit vorbereitet sein. „Es geht hier im Sinne des Tierschutzes um Seuchenprävention. Darum, dass es nicht zu weiteren Ausbrüchen kommt und Tiere getötet werden müssen. Dem Virus ist dabei Haltungsform und Anzahl der Tiere egal“, erklärte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

Auch wenn in den bisherigen Geflügelpestfällen in Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien die Eintragswege des Virus nicht direkt nachgewiesen werden konnten, zeigt doch der aktuelle Geflügelpestausbruch in Niedersachsen, dass das Virus in der Umwelt vorhanden ist. Die Geflügelhalter des Landes werden deshalb erneut zu erhöhter Wachsamkeit und strikter Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen beziehungsweise der Stallhygiene aufgefordert, um direkte und indirekte Kontakte des Geflügels zu Wildvögeln zu vermeiden. Zu den Vorsorgemaßnahmen gehören u.a. neben einer schnellstmöglichen Abklärung von unklaren Krankheits- bzw. Todesfällen des Geflügels, die Verhinderung des Zugangs von Wildvögeln zu Futter, Einstreu und Gegenständen, die in den Stallungen verwendet werden. Ebenso dürfen die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. „Ich appelliere daher nochmals: Nehmen Sie die Gefahr ernst und schützen Sie Ihre und damit alle weiteren Geflügelbestände in Ihrer Umgebung“, mahnte der Minister.

Weitere Hintergrundinformationen sind nach wie vor auf den Internetseiten des Ministeriums jederzeit abrufbar. Auch bleibt das Bürgertelefon (0385-5886066) weiterhin werktags zwischen 9 und 14 Uhr besetzt. (regierung-mv)

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