Kiel (agrar-PR) -
In diesem Jahr haben die heimischen Karpfen vom warmen Frühjahr
und Sommer profitiert. Die besonders guten Wasser- und
Nahrungsbedingungen wirkten sich positiv auf den Bestand der
Jungkarpfen sowie auf das Wachstum der sogenannten K3- oder K4-Karpfen
aus, so wird ein drei- beziehungsweise viersömmriger Karpfen
bezeichnet. Die übliche Speisekarpfengröße in Schleswig-Holstein liegt
bei rund zwei Kilogramm. Die erwartete Erntemenge von 250 Tonnen bewegt
sich in einem normalen Bereich, so dass auch stabile Vermarktungspreise
von 5 bis 6 Euro für das Kilo küchenfertige Ware erwartet werden.
Ob
als „Karpfenroulade“, traditionell als Karpen blau oder als gebratenes
Karpfenfilet: Ein Karpfen aus Schleswig-Holstein steht für regionalen
Hochgenuss. Dabei stellen sich die Betriebe mittlerweile darauf ein,
dass viele Verbraucher keinen ganzen Fisch kaufen möchten und bieten
ihren Kunden auch Fischstücke von besonders großen Exemplaren oder
grätenfreie Filets an.
Für die Landwirtschaftskammer ist Qualität ein zentrales Thema. Beim
„Holsteiner Karpfen“ werden die Weichen für eine hohe Produktqualität
schon bei der Aufzucht gestellt.
Dabei stehen die Fischerei-Experten den 25 Betrieben der Binnenfischerei und Teichwirtschaft mit Rat und Tat zur Seite.
Ein Drittel der Betriebe trägt sogar das Gütezeichen „Geprüfte
Qualität Schleswig-Holstein“. Nur bei Bestnoten in der Prüfung darf
sich der edle Fisch mit dem bekannten Siegel schmücken. Qualität und
Regionalität stehen im Mittelpunkt dieser Auszeichnung. Jedes Jahr
prüft ein unabhängiges Labor erneut die Einhaltung der strengen
Qualitätsanforderungen. Besonders wichtig ist dabei die sensorische
Beurteilung: Bei der Prüfung auf Aussehen, Geruch und vor allem
Geschmack des Produktes müssen Höchstwerte erzielt werden. Der
„Holsteiner Karpfen“ zeichnet sich dabei durch sein festes weißes
Fleisch, eine mittlere Hochrückigkeit und vor allem durch den typischen
Geruch und Geschmack aus.
Seit 2007 ist der „Holsteiner Karpfen“ sogar im Herkunftsschutz der
EU als „Geschützte geografische Angabe“ anerkannt und damit begrifflich
geschützt. Damit befindet er sich in bester Gesellschaft mit anderen
regionalen Spezialitäten aus Europa wie zum Beispiel dem Parmaschinken,
der Thüringer Rostbratwurst oder auch dem Lübecker Marzipan. Deshalb
darf der Holsteiner Karpfen auch nur von Betrieben verkauft werden, die
Träger dieses Gütesiegels sind.