06.02.2015 | 16:30:00 | ID: 19650 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Höfken: Tierarzneimittelrecht darf nicht zum Placebo werden – Rheinland-Pfalz will Absenkung von Standards verhindern

Mainz (agrar-PR) - „Eine Absenkung bestehender Standards zur Arzneimittelsicherheit sowie des Verbraucher-, Tier- und Umweltschutzes durch die EU darf es nicht geben“, erklärte die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerien Ulrike Höfken und begrüßte den heutigen Bundesratsbeschluss zum EU-Tierarzneimittelpaket. Der Länderbeschluss fordert die Beibehaltung und Stärkung eines hohen, verantwortungsvollen Zulassungsniveaus und sei damit zahlreichen Anträge aus Rheinland-Pfalz gefolgt, so Höfken. Eine europaweit einheitliche Regelung für Tierarzneimittel sei zwar sinnvoll, aber der EU-Verordnungsentwurf setze die Zulassungsvoraussetzungen für Tierarzneimittel fast durchgängig herab. „Damit würden auch unsere mühsam errungenen Erfolge gefährdet, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu reduzieren“, sagte Höfken.

Der EU-Entwurf will beispielsweise die Zulassung von Arzneimittel für Puten und Pferde deutlich vereinfachen. Aktuelle Studien belegen jedoch gerade bei Puten einen übermäßigen Antibiotikaeinsatz und daraus resultierend die Resistenzbildung gegen Keime. „Das bestärken auch die ersten Auswertungen der Antibiotika-Datenbank, die wir im Bundesrat mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes durchgesetzt haben“, berichtete Höfken.

Rund 750 Putenhalter haben demnach allein im letzten halben Jahr 9.000 Antibiotikaanwendungen angegeben. Das sind rund 12 Antibiotikaanwendungen pro Halbjahr und Bestand. Ein übermäßiger und unsachgemäßer Einsatz der Arzneimittel führe jedoch dazu, dass Krankheitserreger zunehmend Resistenzen gegen Antibiotika entwickeln.

Rheinland-Pfalz setze sich daher auf allen politischen Ebenen dafür ein, Reserveantibiotika aus dem Humanbereich in der Tiermast ganz zu verbieten. „Wir wollen, dass bestimmte Antibiotika ausschließlich für Notfälle in der Humanmedizin zur Verfügung stehen“, so die Ministerin. Der EU-Vorschlag ermögliche es, den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung zu beschränken. Rheinland-Pfalz setze sich dafür ein, die Regelungen so auszugestalten, dass die Mitgliedsstaaten sie auch konsequent anwenden und Reserveantibiotika in der Tiermast verbieten können.
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