06.07.2020 | 11:30:00 | ID: 28965 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Isoflurannarkosegeräte: Bundeslandwirtschaftsministerium verlängert Antragsfrist

Berlin (agrar-PR) - Die Hälfte der Sauenhalter stellte bereits Förderantrag
Ab dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland in der Schweinehaltung ein neuer Standard. Dann dürfen Ferkel nicht mehr betäubungslos kastriert werden, eine wirksame Schmerzausschaltung muss gewährleistet sein. Es gibt drei Verfahren, die die bisherige Kastration ohne Betäubung ersetzen werden: die Mast von Jungebern, die Impfung gegen Ebergeruch und die Kastration unter Vollnarkose.

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat unmissverständlich betont, dass es keine Ausnahmen geben und auch keine Verschiebung mehr möglich sein wird. Das Gesetz gelte, die Branche müsse sich auf die nun vorhandenen Alternativen zum Wohle des Tieres einstellen. Je nach Betrieb, Struktur und Vermarktung könne die eine oder andere Methode sinnvoller sein.

Um das Mehr an Tierwohl ab Beginn des kommenden Jahres zu sichern, hat die Bundeslandwirtschaftsministerin eine Verordnung erlassen, die es Landwirten oder anderen sachkundigen Personen ermöglicht, die Vollnarkose mit dem Tierarzneimittel Isofluran durchzuführen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die notwendige Sachkunde theoretisch und praktisch in einer Schulung erlangt und nachgewiesen wurde. Mindestalter, räumliche Ausstattung und andere Kriterien müssen zudem erfüllt sein.

Die Landwirte erhalten vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bei der Anschaffung von Narkosegeräten (Isoflurannarkose) Unterstützung: Für 2020 stehen 20 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuwendung ist auf maximal 5.000 Euro je Sauenhalter begrenzt.

Das Bundesministerium hat jetzt die Frist für die Auszahlungsanträge auf den 15. Oktober 2020 verlängert. Gefördert werden nur solche Geräte, die im Hinblick auf Tierschutz, Anwendersicherheit und Umweltschutz zertifiziert sind.

Seit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 31. Januar 2020 gingen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bereits mehr als 3.500 Anträge ein. Das entspricht etwa knapp der Hälfte der deutschen Sauenhalter.

Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie unter: www.ble.de/ferkelnarkose
Pressekontakt
Herr Mathia Paul
Telefon: 030 / 18529-3170
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Pressemeldung Download: 
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon:  +49  030  18529-0
Fax:  +49  030  18529-3179
E-Mail:  poststelle@bmel.bund.de
Web:  http://www.bmel.de
>>>  RSS
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.