14.03.2014 | 19:55:00 | ID: 17282 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Jäger sollen Beitrag zur Seuchenprävention für die Afrikanische Schweinepest leisten

Kiel (agrar-PR) -

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde kürzlich bei Wildschweinen in Litauen und im östlichen Polen an der Grenze zu Weißrussland nachgewiesen. Der Erreger wurde vermutlich 2007 aus Afrika über Speisereste in den Kaukasus eingetragen und hat sich seitdem über Russland, die Ukraine und Weißrussland ausgebreitet. ASP ist eine hochansteckende anzeigepflichtige Tierseuche, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und für den Menschen ungefährlich ist.

Die Einschleppung der ASP nach Schleswig-Holstein würde schwerwiegende  Folgen sowohl für alle Hausschweinebestände als auch für die Wildschweine haben.

Es muss alles getan werden, damit das hoch infektiöse Virus nicht weiter nach Westen verschleppt wird. Von Jagdreisen in Länder mit ASP-Vorkommen sollte deshalb nach Möglichkeit gänzlich Abstand genommen werden. Mindestens ist vor der Rückkehr die gesamte Jagdausrüstung gründlich zu desinfizieren. Das Mitbringen von Jagdtrophäen wie ungegerbten Wildschweinfellen oder von Fleisch oder Fleischprodukten wie Wurst oder Schinken für den persönlichen Bedarf muss unterbleiben, denn das Virus ist in gefrorenen, geräucherten oder gepökelten Fleischwaren monatelang haltbar.

 

Minister Dr. Habeck fordert die Jägerschaft auf, ihre Reviere auch jetzt während der jagdruhigen Zeit regelmäßig  auf verendetes oder verhaltensauffälliges Schwarzwild zu kontrollieren. Gefallene und erlegte verhaltensauffällige Tiere sollen unverzüglich zur Untersuchung zum Landeslabor nach Neumünster gebracht werden. Es kommt darauf an, dass ein eventuell auftretender Fall frühzeitig erkannt wird, damit die Notfallmaßnahmen eingeleitet werden können.

 

„Wir werden vorsorglich unsere laufenden Überwachungsprogramme verstärken und die Jäger auffordern, Blutproben von erlegten Wildschweinen abzuliefern“, ergänzte Habeck.

 

Es ist streng darauf zu achten, dass zum Anlocken („Kirren“) von Wild weder Abfälle von Wildschweinen und schon gar keine Speiseabfälle oder Schlachtreste von Haustieren verwendet werden dürfen.

 

Eine weitere wichtige Präventivmaßnahme zur Minderung des Seuchenrisikos besteht darin, den Schwarzwildbestand niedrig zu halten. Das Frühjahr und der Frühsommer können genutzt werden, um einjährige Tiere, sogenannte „Überläufer“, verstärkt zu bejagen, da diese bei der Reviersuche oft weitere Distanzen zurücklegen. Im Jagdjahr 2012/13 wurden in Schleswig-Holstein immerhin 14743 Wildschweine erlegt. Die Tatsache, dass die Tiere sich, mit Ausnahme der Marsch, fast landesweit ausgebreitet haben, unterstreicht das Gefahrenpotential für eine ASP-Übertragung durch Wildschweine.

 

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