13.01.2021 | 16:30:00 | ID: 29633 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Jagdprämie zur Eindämmung der Schweinepest wird auch 2021 gezahlt

Erfurt (agrar-PR) - „Tiere kennen keine Abstands- und Hygieneregeln und Viren kennen keine Grenzen. Um den Einfall und die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Thüringen zu verhindern, werden wir auch in diesem Jahr eine Prämie für die Jagd auf Schwarzwild zahlen. Rund eine Million Euro stehen für die Seuchenprävention ab sofort bereit“, erklärte Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft, anlässlich des Inkrafttretens einer entsprechenden Förderrichtlinie.
„Vorrangiges Ziel ist es, brandenburgische Verhältnisse zu vermeiden. Wir wollen eine Einschleppung der Seuche aus Brandenburg und Sachsen unbedingt verzögern und am Besten verhindern. Die Afrikanische Schweinepest stellt vor allem eine Gefahr für die Hausschweine und damit die Landwirtschaft dar. Ein hoher Bestand an Schwarzwild potenziert dieses Risiko. Mit den im Rahmen der Förderrichtlinie zur Verfügung stehenden Mitteln wollen wir Jäger bei ihrem Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest unterstützen. Bislang ist im Freistaat kein Fall bekannt, bei dem das Virus der Afrikanischen Schweinepest nachgewiesen wurde. Wir setzen alles daran, dass das auch so bleibt“, so Minister Hoff weiter.

Die „Förderrichtlinie zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundeführer bei der Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen (FR-ASP-Jagd)“ sieht eine Aufwandspauschale in Höhe von 25 € vor. Diese wird Jägern und Jagdhundeführern sowohl für die Erlegung von Schwarzwild als auch für Treib- oder Drückjagden mit Hunden gewährt.

Der Zuschuss, für den im aktuellen Haushaltsjahr insgesamt eine Million Euro eingeplant sind, soll nicht nur ein Ausgleich, sondern Jägern vor allem Anreiz sein, an der Vermeidung der Einschleppung der Tierseuche aktiv mitzuwirken. Anträge sind beim Thüringer Forstamt Sondershausen einzureichen, das auch für die Bewilligung zuständig ist.

Die entsprechenden Antragsformulare und weitergehende Hinweise stehen auf den Seiten des TMIL und auf der Homepage von ThüringenForst zum Download zur Verfügung.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest trat erstmals im Jahr 2014 im Baltikum auf. Seitdem verbreitete sie sich 2017 über Polen, Teile Tschechiens und Belgiens bis nach Bulgarien, Rumänien und Ungarn, wo sie 2018 nachgewiesen wurde. Nachdem sich die Afrikanische Schweinepest bis nach Westpolen ausgebreitet hatte, wurde sie im September 2020 auch erstmals in Deutschland nachgewiesen. Die Gefahr einer Einschleppung nach Thüringen ist infolge des Ausbruchs in Brandenburg und Sachsen enorm gestiegen. Neben dem Eintrag der Seuche in Thüringer Wildschweinbestände gilt es auch das Risiko einer Einschleppung in Hausschweinbestände zu reduzieren.
Zum Schutz des Wildes und der Jagd sowie zur Wahrung der Belange der Land- und Forstwirtschaft, ist das Risiko des Ausbrechens der Afrikanischen Schweinepest durch die Reduktion der Wildschweinbestände zu verringern. Damit wird zugleich die Chance, einen Seuchenausbruch zu bekämpfen und die Seuche wieder zu tilgen immens erhöht. In Tschechien und Belgien konnte die Afrikanische Schweinepest so deutlich ausgebremst werden.
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