17.07.2014 | 18:20:00 | ID: 18217 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Keine Einfuhr von tierischen Lebensmitteln im Reisegepäck - Einschleppen von Tierseuchen verhindern

Kiel (agrar-PR) -

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume macht zum Beginn der Reisezeit auf die strengen Vorschriften für das Mitführen von Lebensmitteln tierischer Herkunft im Reisegepäck bei der Einreise aus Nicht-EU Ländern aufmerksam.

 

Lebensmittel tierischer Herkunft wie Milch, Käse, Joghurt, Butter, Fleisch und Wurst können Träger von hochansteckenden Tierseuchenerregern wie u.a. der Maul- und Klauenseuche oder der Afrikanischen Schweinepest sein.

 

Die Verfütterung infizierter, mitgebrachter Lebensmittel an heimische Tiere stellt eine bedeutsame Verbreitungsmöglichkeit für Tierseuchen dar. Auch das unachtsame Entsorgen von Reiseproviant an Rastplätzen birgt das Risiko einer Verschleppung dieser Tierseuchen, indem Wildtiere insbesondere Wildschweine dieses Material als Futter aufnehmen.

 

In zahlreichen Reiseländern außerhalb der EU, wie beispielsweise der Türkei, Russland, Weißrussland oder vielen afrikanischen Ländern treten auch aktuell Ausbrüche dieser hochansteckenden Krankheiten auf.

 

Um zu verhindern, dass Tierseuchenerreger über den Reiseverkehr eingeschleppt werden, gelten für das Mitführen entsprechender Lebensmittel im Reisegepäck bei der Einreise aus Nicht-EU Ländern strenge Vorschriften.

Demzufolge müssen tierische Lebensmittel zur amtlichen Kontrolle an einer veterinärrechtlichen Grenzkontrollstelle vorgestellt werden und dabei von den erforderlichen Dokumenten begleitet sein. In der Regel erfüllen Urlaubsmitbringsel oder Reiseproviant diese strengen Anforderungen nicht.

Illegal eingeführte tierische Lebensmittel werden beschlagnahmt und kostenpflichtig beseitigt.

 

Für Schleswig-Holstein ist als Besonderheit zu beachten, dass es keine veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen gibt und im Reisegepäck mitgeführte tierische Lebensmittel aus Nicht-EU Ländern grundsätzlich an Ort und Stelle zu beseitigen sind. Zum Beispiel darf kein Käse aus der Türkei im Reisegepäck über den Flughafen Lübeck mitgebracht werden. Auch bei der Rückkehr von Kreuz- oder Fährfahrten aus Nicht-EU Ländern ist diese Regelung zu beachten.

 

Für die Einreise aus Andorra, den Färöern, Grönland, Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, San Mario und der Schweiz gelten diese Bestimmungen nicht. Für Fisch, Säuglingsnahrung, Spezialtierfutter und sonstigen gibt es weitere Ausnahmen.

 

Das aktuelle Auftreten der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Osteuropa ist auf einen Erreger zurückzuführen, der vermutlich 2007 durch Speisereste aus Afrika nach Georgien und weiter nach Russland eingetragen wurde. Dies zeigt die Brisanz der Ausbreitung von Tierseuchenerregern über große Entfernungen. Auf den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest nicht übertragbar, bei Ausbruch einer solchen Tierseuche in Deutschland in den Tierhaltungen sind jedoch enorme wirtschaftliche Schäden die Folge.

 

Nähere Informationen finden Sie auch im Internet auf den Seiten des MELUR: http://www.schleswigholstein.de/MELUR/DE/LebensmittelTiergesundheitTierschutz/LebensmittelTiergesundheitTierschutz_node.html

 

sowie beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz: http://www.bmel.de/DE/Tier/5_TierhandelTransport/_Texte/ErzeugnisseTierischenUrsprungs.html

 

und bei den zuständigen veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen in Deutschland.

 

 

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