29.04.2010 | 00:00:00 | ID: 5559 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Landesbauernverband lehnt Patente auf Pflanzen und Tiere ab

Stuttgart (agrar-PR) - Rukwied fordert Novellierung der europäischen und internationalen Gesetzgebung für Biopatente
Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) lehnt Patente auf Pflanzen und Tiere grundsätzlich ab. Präsident Joachim Rukwied fordert, das europäische Patentrecht so zu novellieren, dass dies rechtlich unmissverständlich geregelt ist. Weiterhin erwartet er von der EU eine Initiative, um auch auf internationaler Ebene sogenannte „Biopatente“ zu untersagen.

„Es darf nicht legalisiert werden, dass sich international tätige Unternehmen die Grauzonen im geltenden Patentrecht einseitig zunutze machen und sich auf Kosten von uns Landwirten Patente auf Lebewesen oder Genomsequenzen eintragen lassen.“ Das erklärt LBV-Präsident Joachim Rukwied anlässlich der Absicht eines US-Unternehmens, beim Weltpatentamt in Genf Patentschutz auf bestimmte Schweineprodukte zu beantragen.

Erst vergangene Woche hatte ein anderes US-Unternehmen seinen Antrag auf Schutz des sogenannten Schweinepatents EP 1651777 beim Europäischen Patentamt in München zurückgezogen. „Der permanente, jahrelange Einsatz des Bauernverbandes gegen die Zulassung von Patenten auf Pflanzen, Tiere oder bestimmte Genomsequenzen hat sich hier ausgezahlt. Doch die nächsten Anträge stehen beim Europäischen Patentamt vor der Tür. Ein Dammbruch bei Biopatenten kann nur durch Präzisierung der europäischen Patentgesetzgebung und anschließender Umsetzung in den EU-Mitgliedsstaaten verhindert werden“, fordert Rukwied Initiativen vom Bund und der EU.

Dem Bauernpräsidenten bereitet es Sorge, dass über die Patentierung technischer Verfahren durch die Hintertür auch Genomsequenzen und damit Bestandteile von Lebewesen einseitig zum Nutzen internationaler Konzerne geschützt werden. Das hätte zur Folge, dass Landwirte für ihre traditionellen Verfahren im Pflanzenbau und in der Viehzucht Lizenzgebühren zahlen müssten. „So weit darf es keinesfalls kommen. Das würde eine zunehmende Abhängigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen von internationalen Konzernen zur Folge haben und die bisherigen Erfolge in der Pflanzenzüchtung und Tierzucht zum Schaden der gesamten Gesellschaft zunichte machen“, mahnt Rukwied.

Hintergrundinformationen
Die Europäische Patentrichtlinie ermöglicht es, biologische Verfahren, die mit neuen technischen Verfahren versehen werden, ein Patent zu erteilen. Dadurch droht die Gefahr, dass seit Jahrhunderten angewandte Verfahren der Kreuzung, Selektion und Züchtung unter den Patentschutz fallen, somit auch Tiere und Pflanzen patentiert werden und ungewollte Abhängigkeiten entstehen.

Das internationale TRIPS-Abkommen ermöglicht es, in die EU-Biopatentrichtlinie ein Verbot der Patentierung von Pflanzen und Tieren aufzunehmen. Die Bundesregierung kann eine solche Diskussion um die Novellierung der EU-Biopatentrichtlinie anstoßen und sich dafür einsetzen, das Verbot der Patentierung herkömmlicher Züchtungsverfahren klar und eindeutig zu fassen. Die Einspruchsverfahren können zum Beispiel kostengünstiger gestaltet werden.  

Die Sicherung der genetischen Vielfalt kann in der Züchtung nur durch ein „open source System“ wie dem Sortenschutz gewährleistet werden. Ausschließlichkeitsrechte, wie sie das Patentrecht vermittelt, hemmen den Züchtungsfortschritt.

Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV) vertritt rund 45.000 Landwirte aus Baden-Württemberg. 25 selbstständige Kreisbauernverbände nehmen auf regionaler Ebene die Interessen des bäuerlichen Berufsstandes wahr. Insgesamt ist jeder zehnte Arbeitnehmer in Baden-Württemberg direkt oder indirekt von der Landwirtschaft abhängig.
 

Aktuelle Fotos von Präsident Joachim Rukwied können Sie im Internet unter dem Menüpunkt „Presse“ auf www.lbv-bw.de herunterladen.
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