11.03.2020 | 11:26:00 | ID: 28499 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Landesregierung will Brandschutz in Stalleinrichtungen verbessern

Düsseldorf (agrar-PR) - Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will die Brandvorsorge in Schweineställen verbessern. Dazu sollen künftig die elektrischen Anlagen und Photovoltaikanlagen in Zuchtbetrieben besser kontrolliert werden.
Dies sieht ein Verordnungsentwurf über die Prüfung elektrischer Anlagen in Tierhaltungsanlagen vor, der am Dienstag (10. März 2020) vom Landeskabinett verabschiedet wurde. Ebenfalls beschlossen wurde ein Richtlinien-Entwurf über bauaufsichtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen. Die Entwürfe werden dem Landtag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Wiederholt gab es in der Vergangenheit Nachrichten von brennenden Schweinställen mit zahlreichen verendeten Tieren.

Oftmals wurden technische Defekte in der Vergangenheit als Auslöser für einen Brand ausgemacht. So auch bei einem Großbrand am 15. Juli 2018 in Rheine, bei dem alleine rund 8.000 Schweine starben. Neben der emotionalen Belastung für die Betroffenen haben die Brände auch enorme finanzielle, teils existenzbedrohende Folgen.

Von 2012 bis 2018 kam es zu insgesamt 4.594 Bränden in landwirtschaftlichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen. 30 von ihnen waren so schwerwiegend, dass diese gegenüber den Aufsichtsbehörden meldepflichtig waren. Im Jahr 2019 wurden sieben Brände den Aufsichtsbehörden gemeldet; die Gesamtanzahl der Brände in Tierhaltungsanlagen für das Jahr 2019 wird erst im Sommer 2020 vorliegen.

Ausgehend von einem Forschungsbericht 2016 (Forschungsbericht 178 der Innenministerkonferenz, Arbeitskreis V, Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung, Karlsruher Institut für Technologie 2016) wurden die Brandursachen in landwirtschaftlichen Betrieben ausgewertet: In etwa 35 Prozent dieser Brände lag eine elektrische Ursache vor.

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: "Schadensfälle durch Brände in Tierhaltungsanlagen sollen soweit wie möglich präventiv verhindert werden, um den Schutz der Tiere und der Betriebe sicherzustellen. In den vergangenen Monaten hat die Landesregierung in einem intensiven gemeinsamen Prozess mit der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, dem Rheinischen Landwirtschaftsverband und dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband sowie der Feuerwehr die Prüfung elektrischer Anlagen in Tierhaltungsanlagen vorbereitet.

Da die Brände vornehmlich in Schweinehaltungsanlagen stattgefunden haben, soll sich die Prüfpflicht auf eben diese Anlagen konzentrieren. Zukünftig sollen elektrische Anlagen und Photovoltaikanlagen in und auf Gebäuden von Zuchtbetrieben mit mehr als 150 Sauen alleine oder gemischte Betriebe mit 100 Sauen, Aufzucht- oder Mastbetriebe mit mehr als 700 Plätzen einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden. Für Neubauten sollen abweichende Fristen gelten, weil hier neuere Baustandards per se zum Tragen gekommen sind. Mit diesem pragmatischen Vorgehen wollen Landesregierung und Landwirtschaft dazu beitragen, dass der Schutz von Tieren und von Betrieben gesichert wird."

Ursula Heinen-Essern, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz: "Dass wiederholt Ställe in Brand geraten und dabei Schweine ums Leben kommen, ist schlimm. Die Brände haben gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht. Jeder Brandfall ist ein schreckliches Ereignis - für Mensch und Tier gleichermaßen. Wir müssen alles daransetzen, die Vorsorge zu stärken, damit derartige Unglücke sich möglichst erst gar nicht mehr ereignen. Die regelmäßige Überprüfung der Leitungen und Anlagen sind eine wichtige Vorsorgemaßnahme."

Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser weiter: "Der andere Themenbereich betrifft die Vorsorge für die Tiere und deren Rettung im Schadensfall. Hierzu erhoffen wir uns mit dem Pilotprojekt 'Stall der Zukunft' im Rahmen unserer Nutztierhaltungsstrategie wichtige Erkenntnisse für eine Optimierung auch des Brandschutzes."

Zur Erläuterung:

Der Verordnungsentwurf soll für schweinehaltende Mast- und Aufzuchtbetriebe, die mehr als 700 Plätze für Tiere haben, für Zuchtbetriebe, die mehr als 150 Sauenplätze vorhalten und in denen außer den Zuchtschweinen keine Schweine im Alter von mehr als zwölf Wochen gehalten werden sowie andere Zuchtbetriebe oder gemischte Betriebe gelten, die mehr als 100 Sauenplätze haben. Der Entwurf sieht vor, dass bestehende Tierhaltungsanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung älter als vier Jahre sind, innerhalb von zwei Jahren kontrolliert werden sollen. Bestehende Tierhaltungsanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung jünger als vier Jahre sind, sollen innerhalb von vier Jahren geprüft werden.

Die elektrischen Anlagen und Photovoltaikanlagen in und auf Gebäuden von landwirtschaftlichen Betrieben sowie die Brandschutzvorkehrungen müssen durch Sachkundige geprüft werden. Für diese Aufgaben qualifiziert sind Personen mit Hochschulabschluss oder abgeschlossener handwerklicher Ausbildung im Fach Elektrotechnik mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung.
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