13.06.2019 | 19:25:00 | ID: 27507 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Landestierschutzbeauftragte begrüßt Urteil zur Kükentötung

Wiesbaden (agrar-PR) - Oberstes deutsches Verwaltungsgericht verneint den vernünftigen Grund für systemimmanentes Töten
Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat entschieden:

Es gibt für das systemimmanente Töten der männlichen Eintagsküken keinen vernünftigen Grund mehr und sie ist zu beenden.

Die Landestierschutzbeauftragte Martin führt dazu aus: „Da nach Aussage der Bundesministerin Klöckner und auch der REWE-Gruppe ab 2020 eine technische Alternative zu der bislang üblichen Tötung tatsächlich für die Brütereien flächendeckend verfügbar sein wird und zudem die Möglichkeit besteht, männliche Küken als „Bruderhähne" aufzuziehen und zu vermarkten, endet die Tötungspraxis im kommenden Jahr. Das ist nach langwieriger Auseinandersetzung mit dem Thema ein langersehnter Erfolg für den Tierschutz".

Hintergrund:

Die extreme Leistungszucht hat in der Geflügelwirtschaft dazu geführt, dass einerseits Hühnerlinien mit hoher Legeleistung, andererseits schnell wachsende Mastlinien mit hohem Brustfleischanteil verwendet werden. Da die männlichen Küken der Legelinien nur wenig Fleisch ansetzen, argumentiert die Geflügelwirtschaft damit, dass sich deren Mast nicht rechnet. Darum werden diese gesunden Küken routinemäßig gleich nach dem Schlupf aussortiert und getötet, in Hessen etwa 15 Mio/Jahr.

Die routinemäßige Tötung männlicher Eintagsküken im Rahmen der Legehennen-Zucht wird seit vielen Jahren kontrovers diskutiert.

Das Problem ist auf zweierlei Arten zu lösen. Eine Möglichkeit ist eine technische Methode, die eine Geschlechtsbestimmung im Ei in der ersten Hälfte der Bebrütung ermöglicht z. B. durch Spektroskopie oder Hormonnachweis.

Ein weiterer Baustein zur Lösung des Problems ist die Züchtung sogenannter Zweinutzungsrassen, die sowohl für die Eiererzeugung als auch für die Mast geeignet sind, so dass sich eine geschlechtsbezogene Auslese erübrigt. Hier hat die Zucht in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht.

Mit dem Urteil wurde auch der Weg Hessens in dieser Frage bestätigt: Bereits 2014 war die Tötung männlicher Eintagsküken untersagt worden, allerdings anders als in Nordrhein-Westfalen, mit der Maßgabe der Verfügbarkeit einer Alternative, die das Unternehmen erwerben und im täglichen Ablauf einsetzen kann.
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