26.03.2014 | 17:20:00 | ID: 17378 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Landestierschutzbeauftragte: „Landesjagdverband hat Tierschutzgrundsatz offenbar nicht verstanden“

Stuttgart (agrar-PR) - „Vernünftiger Grund für Bejagung fehlt bei einigen Tierarten“

„Der Grundgedanke, dass es für das Töten von Tieren einen nachvollziehbaren, ausreichend wichtigen Grund geben muss, kann aufgrund des fortgesetzten Widerstandes des Landesjagdverbandes leider nicht so konsequent umgesetzt werden, wie es zeitgemäß wäre. Für die Bejagung einiger Tierarten wird auch künftig kein wirklich vernünftiger Grund vorliegen. Für die Jagd gelten also doch andere Regeln und Wertvorstellungen als für andere Lebensbereiche. Möglicherweise war meine Erwartung an eine moderne Einstellung der Jäger zum Tierschutz zu hoch“, fasste die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, ihre Kritik am Entwurf des künftigen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes am Mittwoch (26. März) in Stuttgart zusammen. „Zu Beginn der Debatte schien dagegen eigentlich Konsens zu bestehen, dass im neuen Landesjagdgesetz der wichtigste Grundsatz des Tierschutzrechtes klar erkennbare Voraussetzung für die Bejagung von Tieren sein sollte", so die Landesbeauftragte weiter.

 

Das Beharren großer Teile der organisierten Jägerschaft auf der Bejagung einiger Tierarten aus dem sogenannten Nutzungsmanagement sei nicht nachvollziehbar, so Dr. Jäger. Offenbar reiche als Begründung aus, dass die Population dieser Tierarten für eine Bejagung groß und stabil genug sei. „Verkürzt heißt das doch, dass man Hermelin, Bläshuhn, Türkentaube oder Waldschnepfe töten darf, weil es genügend davon gibt. Das kann so nicht stehen bleiben.“ Die zum Teil erbittert geführten Debatten um die Einordnung mancher Tierarten in das sogenannte Nutzungsmanagement, seien nach Ansicht von Dr. Jäger letztlich Ausdruck dafür, dass inhaltlich keine Einigkeit darüber erzielt werden konnte, dass die elementarste Regel des Tierschutzes auch für die Jagd gelten muss. „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen – das gilt selbstverständlich auch für das Töten bei der Jagd. Wenn aber von dieser Tierart keine Gefährdungen für Menschen, andere Tierarten oder Rechtsgüter ausgehen und eine Nutzung der bejagten Tierart völlig unüblich ist, dann hat die Spezies nichts im Nutzungsmanagement zu suchen.“

 

Im jüngst verabschiedeten saarländischen Jagdgesetz sei man unter schwarz-roter Regierung insofern konsequenter vorgegangen. Blässhuhn und Türkentaube seien zwar nicht aus dem Jagdgesetz herausgenommen aber bereits komplett von der Bejagung ausgeschlossen worden. Auch bei anderen Tierarten wie bei Rabenvögeln dürfe man trotz umfangreicherer Begründung Zweifel haben, ob ein ausreichend vernünftiger Grund für eine Bejagung vorliege. „Fraglich ist auch, ob die Jagd eine geeignete Methode zur Bestandsregulierung dieser Tierarten bzw. zur Lösung der angeblich verursachten Problems darstellt“, kritisierte Jäger.

 

Die Landestierschutzbeauftragte will ihre Kritik allerdings nicht als pauschalen Einwand gegen die Jagd oder das neue Gesetz verstanden wissen. „Ich lehne die Jagd nicht ab, aber man sollte die allgemein gültigen Regeln konsequent anwenden." Bei der Zuordnung der Tierarten zu den verschiedenen Managementstufen des Schalenmodells im neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz wurden nach Einschätzung von Dr. Jäger bereits ziemlich viele Kompromisse zugunsten der Jäger auf Kosten bestimmter Tierarten gemacht.

 

„Das neue Gesetz zeichnet sich sowieso schon dadurch aus, dass zwar immer wieder ein beachtlicher Schritt in die richtige Richtung unternommen wird wie das Verbot der Totfangfallen und des Hunde- bzw. Katzenabschusses, gleich anschließend aber Ausnahmen zugelassen werden.“ Wie sich das am Ende auswirke, werde sich allerdings erst in der Praxis zeigen. „Das werde ich mir sehr genau anschauen und verfolgen", kündigte Jäger an. (mlr-bw)

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