08.01.2014 | 20:05:00 | ID: 16790 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Landestierschutzbeauftragte: Vorschlag für Katzenschutzverordnung der Gemeinden bereitgestellt

Stuttgart (agrar-PR) - Erste Gemeinden werden aktiv und fördern die Kastration von Katzen und Katern

„Wie im November zugesagt haben wir inzwischen einen ersten Vorschlag für eine kommunale Katzenschutzverordnung ausgearbeitet. Der Text steht allen Interessierten auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Verfügung. Der Entwurf mit Erläuterungen soll den Einstieg in die Diskussion über geeignete Maßnahmen gegen das Elend verwilderter Katzen erleichtern", gab die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Cornelie Jäger, am Mittwoch (8. Januar) in Stuttgart bekannt.

 

Durch das im vergangenen Sommer in Kraft getretene neue Bundestierschutzgesetz wurde eine neuartige Regelung eingeführt, die ermöglicht, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten, soweit das zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden bei verwilderten Katzengruppen notwendig und sinnvoll ist. „Im November 2013 hat die Landesregierung das Recht, Maßnahmen bis hin zu Kastrationsgeboten zu erlassen, auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen, um die speziellen Erfahrungen vor Ort nutzen zu können", erläuterte die Landesbeauftragte den Hintergrund für den nun zur Verfügung gestellten Entwurf. „Wir sind uns bewusst, dass mit der neuen Regelung im Bundestierschutzgesetz und der Weitergabe der Ermächtigung an die Städte und Gemeinden juristisches Neuland betreten wird. Deshalb sind wir gerne bereit, Vorschläge und Anregungen entgegenzunehmen, die zu einer Verbesserung unseres Entwurfes beitragen. Wir wollten vor allem einen ersten Schritt tun und möglichst viele zum Mitmachen anregen."

 

Vorbildlich findet Jäger die Aktion „Kastration ist Tierschutz“, die derzeit Gemeinden im Landkreis Sigmaringen entwickeln, um Katzenhalter und Tierschützer darin zu unterstützen, die unkontrollierte Vermehrung frei laufender Katzen zu minimieren. Tierhalter können dort noch bis 31. Januar ihre Katzen freiwillig kastrieren und gleichzeitig kennzeichnen lassen und erhalten dabei einen Teil der Kosten erstattet. „Das ist eine wichtige und notwendige Vorstufe vor weitreichenderen Maßnahmen wie einem Kastrationsgebot. Auch das Gesetz verlangt, dass zunächst das getan werden muss, was den verwilderten Katzen direkt hilft. Solche Aktivitäten wie in den Gemeinden im Kreis Sigmaringen müssen stattfinden, bevor alle Katzenhalter in die Pflicht genommen werden, ihre Tiere unfruchtbar machen zu lassen.“ Jäger bekräftigte erneut, wie wichtig es sei, dass Tierschutzorganisationen, Verwaltungen und möglichst alle von der Katzenproblematik betroffenen Personenkreise in diesem Jahr ins Gespräch kommen.

 

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:

http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/mlr/slt/SLT_Katzenschutzverordnung.pdf

 

http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/mlr/slt/slt_katzenkastration_lra_sigmaringen.pdf

Pressemeldung Download: 
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70029 Stuttgart
Deutschland
Telefon:  +49  0711  126-2355
Fax:  +49  0711  126-2255
E-Mail:  poststelle@mlr.bwl.de
Web:  www.mlr.baden-wuerttemberg.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.