21.01.2011 | 12:12:00 | ID: 7899 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Landestierschutzbeauftragte zum Urteil des Verwaltungsgerichtshofes über Qualzuchten: Tierschutzgesetz nicht vollziehbar - §11b bedarf ergänzender Verordnung!

Wiesbaden (agrar-PR) - Die Landesbeauftragte für Tierschutz in Hessen, Madeleine Martin bedauert das gestern ergangenen Urteil des VGH zu Qualzuchten:
“Zur Zucht mit dem  vorliegende Merkmal der Haubenbildung bei Landenten gibt es 4 anerkannte wissenschaftliche Arbeiten aus den Jahren  1910-1999, eine davon sogar im Auftrag des Bundes angefertigt, sowie eine Arbeit, die im Auftrag des Bundesverbandes der Rassegeflügelzüchter, also der Gegenseite, erstellt wurde. Sie alle kommen zu dem gleichen Ergebnis, nämlich, dass es sich bei der vorliegenden Zucht um eine Qualzucht handelt. Bei der Zucht von Haubenenten finden sich den Tieren immer wieder zu schweren Missbildungen, zum Beispiel Hirnschäden.

Dagegen steht bis heute keine einzige veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit, die nachvollziehbar zu einem anderen Schluss käme,“ führt Martin aus und stellt weiter fest: “Wenn eine Behörde mit diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen vor Gericht das Tierschutzgesetz nicht durchsetzen kann, ist der  § 11b des Tierschutzgesetzes  in seiner heutigen Form offensichtlich nicht vollziehbar! Ohne eine Änderung des § und zusätzlich eine konkrete Verordnung kann diese Problematik nicht gelöst werden. Mein herzlicher Dank gilt dem Landrat des Vogelsbergkreises, der in diesem Jahre dauernden Verfahren versuchte, das Tierschutzgesetz im Sinne des Staatsziels Tierschutz umzusetzen.“

Seit 1986 gibt es im bundesdeutschen Tierschutzgesetz den § 11 b. Nach diesem ist es ausdrücklich verboten, Tiere zu züchten, die erblich bedingt Schmerzen, Leiden oder Schäden haben. Nach ausführlichen, jahrelangen Gesprächen mit interessierten Zuchtverbänden vollzogen die hessischen Veterinärbehörden seit 2001 diesen sog. „Qualzuchtparagraphen“.

Leider zeigten sich verschiedene Verbände als völlig uneinsichtig. So unterstützte der Bund der Rassegeflügelzüchter auch in dem heute entschiedenen Fall den Züchter der Haubenenten in seiner Klage gegen ein Zuchtverbot.

Die Landestierschutzbeauftragte appelliert nun eindringlich an den Bund, unverzüglich tätig zu werden, den §11b des Bundestierschutzgesetzes zu ändern und zusätzlich eine geeignete Verordnung zu vorzulegen.

„Hunde, die zuchtbedingt nicht schmerzfrei laufen, Katzen, die kaum atmen können, Rassegeflügel mit Hirnschäden oder Ziervögel mit Knochendeformationen - alles erschaffen aus absurden Schönheitsidealen verantwortungsloser Züchter - müssen  endlich der Vergangenheit angehören“, so Martin gestern in Wiesbaden. (PD)
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