17.03.2022 | 14:38:00 | ID: 32598 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Landkreise können Aufstallungsgebote aufheben

Schwerin (agrar-PR) - „Im Hinblick auf das aktuelle Geflügelpestgeschehen deutet sich derzeit eine leichte Entspannung der Lage an. Im Land Mecklenburg-Vorpommern gibt es nun in der sechsten Woche in Folge keine Feststellungen des Geflügelpestvirus bei Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln mehr. Auch Meldungen über Nachweise des Virus bei Wildvögeln erfolgen in unserem Bundesland derzeit nur noch vereinzelt“, teilt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV, Dr. Till Backhaus mit.
Seit dem 15.10.2021 wurde in Mecklenburg-Vorpommern in 11 Fällen die Geflügelpest bei Geflügel bzw. in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln amtlich festgestellt. Bei Wildvögeln wurde seit Mitte Oktober 2021 in 70 Fällen das Geflügelpestvirus nachgewiesen (Stand 15.03.22).

Für Deutschland wurden im selben Zeitraum 79 Geflügelpestfälle bei Geflügel bzw. in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln amtlich festgestellt. Seit dem 15.10.2021erfolgte im Bereich der Wildvögel deutschlandweit in 1.107 Fällen der Nachweis des Geflügelpestvirus (Stand 15.03.22). Wie in den vergangenen Jahren waren auch dieses Mal die norddeutschen Bundesländer Schleswig-Holstein, Nie-dersachsen und Mecklenburg-Vorpommern besonders stark betroffen.



„Die Fallzahlen der aktuellen Geflügelpestsaison in Mecklenburg-Vorpommern liegen bisher unter denen des vergangenen Geflügelpestseuchenzugs 2020/2021. Dies gibt Anlass zu vorsichtiger Hoffnung, dass das Seuchengeschehen dieser Saison weniger verlustreich abgeschlossen werden könnte als im vergangenen Jahr“, so der Minister weiter.

„Um flexibel auf das dynamische Geschehen während der Geflügelpestsaison reagieren zu können, verfolgten und verfolgen die Veterinär- und Lebensmittelüberwa-chungsämter der Landkreise Mecklenburg-Vorpommerns sowie der kreisfreien Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei den Aufstallungsgeboten für Geflügelhalter einen risikobasierten Ansatz. Je nach landschaftlichen und klimatischen Gegebenheiten, Geflügeldichte, Betriebsgrößen und Gefährdungs­potential, wie z.B. die Gefährdung durch direkte oder indirekte Kontakte mit Wildvögeln, erfolgt die Anord-nung der Aufstallung. So kann auf verschiedene Situationen und sich verändernde Fallzahlen schnell und angepasst reagiert werden“, erklärt Backhaus.

Auch bei der Lockerung bzw. Aufhebung der Aufstallungsanordnungen werde deshalb nach diesem risikobasierten Ansatz verfahren. So beabsichtigten einige Landkreise nun betriebsindividuelle Aufhebungen der Aufstallungspflicht, in einigen Landkreisen könne aufgrund der günstigen Risikobewertung bereits diese Woche die Aufhebung der Aufstallungsanordnungen erfolgen.

Dennoch mahnt Minister Dr. Till Backhaus zur Vorsicht: „Laut Aussage des Fried-rich-Loeffler-Instituts (FLI) werden aktuell im Geflügelpestgeschehen noch immer täglich Fälle von Hochpathogenem Aviärem Influenzavirus bei Haus- und Wildvögeln in Europa vermeldet. Das Virus ist also in der Wildvogelpopulation noch präsent und weitere Fälle können auftreten.“

Noch immer müsse mit einer deutlichen Verschlechterung der Lage, wie beispielsweise in Frankreich, gerechnet werden. Wie Fälle aus dem vergangenen Jahr zeigten, müsse auch dem Geflügelhandel und insbesondere der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen werde weiterhin dringend vom FLI empfohlen, so der Minister abschließend. (Siehe auch www.fli.de).
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