23.04.2014 | 21:45:00 | ID: 17593 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

M-V ist beim Antibiotikamonitoring anderen Ländern deutlich voraus

Schwerin (agrar-PR) -

Nachdem bereits im Bereich der Masthähnchen- und der Putenhaltungen ein Antibiotikamonitoring durchgeführt wurde, folgte nun ein weiteres im Bereich der Mastschweinehaltungen. „Dabei sind wir dieses Mal völlig neue Wege gegangen. Im Projekt wurde erstmalig in Deutschland eine Auswertung für eine Haltungsform in einem gesamten Bundesland durchgeführt, die bereits die seit dem 01. April 2014 geltenden Forderungen der 16. Arzneimittelgesetzes-Novelle (AMG) berücksichtigt“, unterstrich Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.

In Erwartung der zu verabschiedenden 16. AMG Novelle hat das LU ein gemeinsames Pilotprojekt mit dem Wirtschaftsunternehmen Qualität und Sicherheit GmbH (QS) durchgeführt. So erfasst QS seit Beginn der Antibiotikadiskussion Verbrauchsdaten von Tierhaltern in einer eigenen Datenbank. „ Diese Daten wurden nun genutzt, um den Status quo zu erfassen. Damit sind wir derzeit das einzige Bundesland, das bisher in dieser Form vorgegangen ist und können nun früher einschätzen, welche Richtung der Einsatz von Antibiotika nimmt“, hob der Minister hervor.

Von 220 Mastschweinebetrieben in MV werden 137 durch QS betreut. Von diesen wurden im Rahmen des Projektes 45 Betriebe aller Größenarten auf freiwilliger Basis in das Projekt eingebunden. Bezogen auf die Gesamtzahl sind dies 20,4 % der Betriebe, die unter die neuen Regelungen des Arzneimittelgesetzes fallen würden, womit die vorgestellten Ergebnisse durchaus als repräsentativ bezeichnet werden können. Dabei wurde wie in der 16. AMG Novelle ab 01. April 2014 gefordert, ein Zeitraum von einem halben Jahr betrachtet. Die Erhebung der Daten fand zwischen dem 01.07. und 31.12.2013 statt.

Dabei wurden nach Arzneimittelgesetz geforderte Daten wie:

  • die Bezeichnung des vom Tierarzt erworbenen oder verschriebenen Arzneimittels,
  • die Anzahl und Art der Tiere, für die eine Behandlungsanweisung ausgestellt wurde,
  • die Identität der Tiere, für die eine Behandlungsanweisung ausgestellt wurde,
  • die Dauer der verordneten Behandlung in Tagen,
  • die vom Tierarzt insgesamt angewendete oder abgegebene Menge des Arzneimittels

„Klar wurde zum Beispiel, dass im Vergleich mit anderen QS-Betrieben aus dem Bundesgebiet die Rate der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die im Kontrollhalbjahr keine Antibiotika eingesetzt haben, unabhängig von ihrer Größe mit ca. 26 Prozent immerhin gut fünf Prozentpunkte höher liegt als im Bundesdurchschnitt“, unterstrich Dr. Backhaus. Natürlich gibt es auch noch eine Menge zu tun, da 8 der Projektbetriebe nach dem neuen AMG einen Behandlungsplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes hätten erstellen müssen. Der Minister weiter: „Der Vorteil liegt jedoch darin, dass diese bei uns im freiwilligen Verfahren ermittelten Betriebe bereits jetzt mitgenommen werden können. Man muss bedenken, dass bundesweit die ersten Therapiepläne frühestens im Juli 2015 bei den zuständigen Behörden vorliegen müssen.“ So kann die zuständige Tierarzneimittelüberwachungsbehörde (LALLF) bereits jetzt nach den Kriterien des Arzneimittelgesetzes Ursachenforschung in diesen Betrieben betreiben, und beratend auf diese einwirken, um kurzfristig eine Optimierung bei der Antibiotikaanwendung zu erreichen.

„Wie Sie sehen, liegt mir die gesamte Angelegenheit der Antibiotika-Minimierung weiterhin sehr am Herzen. Im Sinne der Tiergesundheit und im Sinne des Verbraucherschutzes. Denn wir dürfen bei all dem nicht vergessen, dass ein Tier immer behandelt werden muss, wenn es erkrankt ist“, mahnte der Minister. Wenn im Krankheitsfall eines Tieres die Behandlung nicht erfolgen würde, wäre dies genauso tierschutzwidrig wie eine übermäßige bzw. unverhältnismäßige Anwendung.

Um den Einsatz von Antibiotika dennoch weiter zu minimieren, wird weiterhin auf die Kooperation mit den bestandsbetreuenden Tierärzten über die LMS oder durch direkten Kontakt gesetzt. „Des Weiteren haben wir auch ein 2. Monitoring im Puten- und ein 3. im Masthähnchenbereich geplant, um die Umsetzung der Minimierungkonzepte der Betriebe behördlich weiter zu begleiten“, kündigte Dr. Backhaus an. (regierung-mv)

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