02.03.2015 | 17:55:00 | ID: 19825 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Mecklenburg-Vorpommern ist offiziell BHV1-frei

Schwerin (agrar-PR) -

Bekämpfung des Rinderherpes-Virus BHV1 in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich abgeschlossen – Vorteile für den Handel mit Rindern und Verbesserung der Tiergesundheit

Die für Tierseuchenbekämpfung zuständigen obersten Landesbehörden der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommernhaben bekanntgegeben, dass die Bekämpfung der BHV1(Bovines Herpes Virus Typ 1)-Infektion des Rindes erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

„Damit können alle Rinderhalter in unserem Land aufatmen, dass nach großen Anstrengungen diese Tierseuche endlich ausgemerzt wurde. Dies kann einen Impuls für den gesamten Handel gerade im Zuchtbereich ausmachen“, unterstrich Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MV.

Nach Bayern und Thüringen wurden nun Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin von der Europäischen Kommission als „BHV1-freie Regionen“ anerkannt. Dieser Status wird sowohl Vorteile für den Handel mit Rindern mit sich bringen als auch die Tiergesundheit in Sachsen weiter verbessern.

Neben den genannten Bundesländern sind Österreich, Dänemark, Finnland, Schweden sowie die Provinz Bozen in Italien als „BHV1-freie Regionen“ anerkannt. Mit der Anerkennung sind zusätzliche Gesundheitsgarantien verbunden, die Rinder erfüllen müssen, die aus „nicht BHV1-freien“ Regionen verbracht werden sollen.

Die in Rede stehenden Bundesländer haben seit Anfang der 90er Jahre zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um in ihrem Territorium diese Seuche zu tilgen. Dadurch sollte die Gesundheit der Rinder in den Beständen dauerhaft verbessert werden. Dies ist nun gelungen. Die langjährigen Bemühungen finden nun durch die Europäische Kommission Anerkennung.

Durch die zusätzlichen Garantien (z. B. vor dem Verbringen Quarantäne und Untersuchung auf BHV1 mit negativem Ergebnis; keine Impftiere), die beim Verbringen von Rindern aus „nicht BHV1-freien“ Regionen in anerkannt freie Gebiete amtlich zu bescheinigen sind, sollen die Gefahren einer Wiedereinschleppung des Virus und einer Neu-Infektion der Bestände reduziert werden.

Dennoch muss jeder Tierhalter zum Schutz seines Tierbestandes weiterhin verantwortungsbewusst handeln. Das Schutz-System kann nur greifen, wenn jeder Rinderhalter und Viehhändler in Sachsen sich an die nun geltenden Vorschriften hält und nur Tiere zukauft, die ein entsprechendes amtliches Gesundheitszeugnis mit sich führen.

Den großen Erfolg der Tilgung der Tierseuche „BHV1-Infektion des Rindes“ im gesamten Gebiet der genannten Bundesländer, den sich Rinderhalter und –züchter, Tierärzte in Praxis und Verwaltung, die Tierseuchenkassen und Vertreter des landwirtschaftlichen Berufsstandes gemeinsam über Jahre erarbeitet haben und der langfristig Handels- und Exportmöglichkeiten der Rinderhalter verbessert, gilt es zu nutzen und zu schützen.

Hintergrund:

Die BHV1-Infektion des Rindes („Rinderherpes“) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bereits seit Anfang der 1990er Jahre auf freiwilliger Basis (BHV1-Landesprogramme) bekämpft wird. Sie ist weltweit verbreitet. Bei Rindern verursacht das Virus vor allem Erkrankungen der oberen Luftwege, aber auch Infektionen an den Fortpflanzungsorganen sind möglich. Häufig verlaufen Infektionen mild, sogar ohne erkennbare Krankheitszeichen. Eine derartige „stumme“ Verlaufsform kann aber jederzeit in eine akute Erkrankung übergehen. Einmal infizierte Rinder bleiben lebenslang Virusträger. Diese Viruseigenschaften machen die Bekämpfung sehr schwierig. Schwere Störungen der Tiergesundheit durch akute Krankheitsverläufe können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Für den Menschen ist das BHV1 jedoch völlig ungefährlich.

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