Schwerin (agrar-PR) - "Ich fordere alle Tierhalter, die ihrer Pflicht zur Impfung der in
ihren Beständen gehaltenen Rinder, Schafe oder Ziegen noch nicht
nachgekommen sind, auf, dieses unverzüglich zu veranlassen und einen
praktizierenden Tierarzt mit der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
zu beauftragen", sagte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und
Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus. Tierhalter, die dennoch dieser
Verpflichtung nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und
müssen mit hohen Bußgeldern rechnen. Die für den Vollzug zuständigen
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und
kreisfreien Städte werden einen strengen Maßstab anlegen.
"Es
muss doch das ureigenste Anliegen der Tierhalter sein, für die
Gesunderhaltung der Tierbestände Sorge zu tragen", stellt Minister
Backhaus fest. Entschädigungen für Tierverluste durch die
Blauzungenkrankheit werde die Tierseuchenkasse für Bestände, die gegen
die Impfpflicht verstoßen haben, nicht gewähren.
Nach überaus
erfolgreichem Abschluss der im letzten Jahr durchgeführten Notimpfung
gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8müssen auch in diesem Jahr
alle Rinder, Schafe und Ziegen verpflichtend geimpft werden. "Die
Voraussetzungen dafür waren in diesem Jahr sehr gut, denn die
Impfstoffe standen bereits im zeitigen Frühjahr zur Verfügung",
berichtet Minister Dr. Till Backhaus.
Das Land und die
Tierseuchenkasse hätten enorme Anstrengungen unternommen, den Impfstoff
auch in diesem Jahr kostenlos für die Betriebe zur Verfügung zu stellen.
Im
letzten Jahr wurden 94 Prozent der gehaltenen, impffähigen Rinder und
fast 100 Prozent der Schafe und Ziegen geimpft. In diesem Jahr zeigt
sich ein deutliches Nachlassen der Impfmoral insbesondere bei den
Schafhaltern. "Es erstaunt mich sehr, dass einige Tierhalter
offensichtlich schon vergessen haben, welche Schäden die
Blauzungenkrankheit 2007 in einigen Bundesländern angerichtet hat, als
man noch über keinen Impfstoff verfügte", so der Minister.
Nach
dem von der EU-Kommission genehmigten Impfplan Deutschlands müssen
mindestens 80 Prozent der Rinder und alle Schafe und Ziegen geimpft
werden. "Jeder Tierhalter, der gegen die Impfpflicht verstößt,
gefährdet das Ziel des Impfplanes und somit die Beteiligung der EU an
den Kosten", mahnt Dr. Backhaus.
Obgleich die Impfung der
Bestände Ende Mai abgeschlossen sein sollte, wurden mit Stand vom 15.
Juli dieses Jahres entsprechend den in der Zentralen Tierdatenbank HIT
erfassten Daten erst ca. 70 Prozent der Rinder, 62 Prozent der Schafe
und 92 Prozent der Ziegen im Lande geimpft.