17.03.2017 | 20:35:00 | ID: 23825 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Ministerium und Landkreise besiegeln risikobasierte Aufstallung

Schwerin (agrar-PR) -

Die Veterinärämter der Landkreise stimmen dem Erlassentwurf über die risikobasierte Aufstallungspflicht des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt MV vom 16. März 2017 zu. Dies teilte der Landkreistag dem Ministerium heute in einer gebündelten Stellungnahme aller Landkreise mit. Der finale Erlass wurde im Anschluss an die Landkreise übersandt.

Demnach ist die Auslaufhaltung des Geflügels in weiten Teilen des Landes wieder möglich. Hiervon ausgenommen bleiben Risikogebiete rund um die großen Wasserläufe und Seen sowie an der Küste. Die einzelnen Gebietskulissen wurden von den Landkreisen in Abstimmung mit dem Ministerium festgelegt.

In den schon erlassenen Verfügungen der Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Rostock und Mecklenburgische-Seenplatte ist die risikobasierte Ausweisung von Risikogebieten, so, wie sie der Erlass vorgibt, schon berücksichtigt. Gleichermaßen sind in den Verfügungen dieser Landkreise auch weitere notwendige Restriktionsgebiete, die sich aus den aktuellen Situationen in den einzelnen Landkreisen ergeben haben, berücksichtigt. Ebenso wird die Regelung beibehalten, dass für gewerbliche Geflügelhalter erst einmal weiterhin das Aufstallgebot bestehen bleibt, diese aber einen schriftlichen Antrag auf Auslaufhaltung stellen können, der dann im Einzelfall durch die Veterinärämter beschieden wird.

Auch die bereits erlassene Verfügung des Landkreises Vorpommern-Rügen bleibt bestehen. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald wird eine dem Erlass des Ministeriums entsprechende Allgemeinverfügung herausgeben.

„Ich freue mich, dass wir einen tragfähigen und fachlich fundierten Konsens gefunden haben und im Kampf gegen die aktuelle Seuchenlage weiter einheitlich vorgehen“, kommentierte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus das Ergebnis aus dem gestrigen Gespräch mit Vertretern der Kreise und Veterinärämtern.

„Gleichwohl möchte ich darauf hinweisen, dass die Gefahr noch nicht gebannt ist. Der Vogelzug ist noch nicht vollständig abgeschlossen, ein Restrisiko bleibt bestehen. Deshalb bitte ich alle Geflügelhalter weiterhin ein wachsames Auge auf die eigenen Bestände und die Gesamtsituation im Land zu werfen, damit wir von neuen Hiobsbotschaften verschont bleiben oder im Ernstfall zeitnah die richtigen Maßnahmen ergreifen können“, sagte er weiter.

Informationen über die konkrete Gebietskulisse im eigenen Landkreis erhalten Geflügelhalter im zuständigen Veterinäramt. (regierung-mv)

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