04.11.2015 | 18:15:00 | ID: 21351 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Mit dem Vogelzug steigt die Gefahr für Geflügelpest

Schwerin (agrar-PR) - Der Herbst ist Vogelflugzeit und Mecklenburg-Vorpommern bietet viele attraktive Gebiete für einen Zwischenstopp von Zugvögeln. „Die Vogelgrippe ist ein globales Problem und durch den Vogelzug kann es zu jeder Zeit und überall zu Ausbrüchen kommen."
"Ich werde daher die Gespräche in China auch dazu nutzen, einen besseren Daten- und Informationsaustausch zwischen Deutschland und der Volksrepublik anzuregen, damit wir uns besser auf solche Ereignisse einstellen können“, so Dr. Till Backhaus Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, am Rande seiner Delegationsreise in der Provinz Shaanxi.

Während des Vogelzuges treten Verluste unter den Wildvögeln auf, die auf verschiedene Ursachen zurückzuführen sind. Aktuell wurden verschiedentlich im Land Wildgänse tot aufgefunden. Von den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise wurde die Untersuchung solcher Tiere veranlasst.

Die Ergebnisse der Untersuchungen im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) ergaben bisher in keinem Fall den Nachweis von Geflügelpestviren. Veterinär- und Umweltbehörden im Lande arbeiten derzeit auf Hochtouren an der weiteren Abklärung der Todesursachen bei den Wildvögeln.

Vor genau einem Jahr ereignete sich ein Geflügelpestfall in einer großen Putenmastanlage des Landkreises Vorpommern-Greifswald. „Wir befinden uns gerade wieder in dieser sensiblen Zeit, in der das Risiko der Einschleppung des Geflügelpestvirus durch Wildvögel in die Region steigt.

Totfunde von mehreren Wildvögeln, die gleichzeitig in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang auftreten, müssen abgeklärt werden. Außerdem müssen wir unsere Aufmerksamkeit erhöhen, um eine Früherkennung von Tierseuchen zu erreichen und entsprechende Vorsorge und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu habe ich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebeten, Wildvögel genau zu beobachten und Hinweisen aus der Bevölkerung konsequent nachzugehen“, erklärte Dr. Backhaus.

Außerdem weist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Geflügelhalter im Lande auf die Notwendigkeit der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen hin und fordert Geflügelhalter auf, zu keiner Zeit Lücken in der Vorsorge vor Tierseuchen zuzulassen. „Der Schluss, sich stets in Sicherheit zu wiegen, wäre trügerisch“, mahnte der Minister.

Insbesondere Halter von Geflügel, die ihre Tiere nicht ausschließlich in Ställen halten, haben eine hohe Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehört insbesondere, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abklären zu lassen.

Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. In allen Verdachtsfällen sollte umgehend das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert werden.

Bei den umfangreichen Überwachungsuntersuchungen bei Wildvögeln, die in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2015 durchgeführt wurden, gab es keinerlei Hinweise auf das Vorkommen eines hochpathogenen aviären Influenzavirus. Insgesamt gelangten von Januar bis dato 1.070 Proben von Wildvögeln zur Untersuchung an das Landesamt nach Rostock. (regierung-mv)
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