04.01.2017 | 16:30:00 | ID: 23483 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Neue Geflügelpest-Nachweise in Schleswig-Holstein – Stallpflicht und Biosicherheitsmaßnahmen müssen weiterhin eingehalten werden

Kiel (agrar-PR) -

Das Geflügelpest-Virus ist weiterhin in Schleswig-Holstein aktiv, wie neue Nachweise bei Wildvögeln zeigen. So wurde die Geflügelpest heute (03.01.2017) in den Kreisen Nordfriesland und Segeberg amtlich festgestellt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, wies das hochpathogene Virus bei Wildvögeln in der Nähe des Holmer Siels im Kreis Nordfriesland, und einem Uhu aus Leezen, Segeberg, nach. Um die Fundorte werden gemäß Geflügelpest-Verordnung Restriktionszonen (Sperrbezirke, Beobachtungsgebiete) eingerichtet. Hier gelten besondere Bedingungen für Geflügel.

Bundesweit sind 15 Bundesländer von der Geflügelpest betroffen. Aktuell brach die Tierseuche in größeren Hausgeflügelbeständen in Niedersachsen aus. Die Tiere mussten alle der Geflügelpestverordnung entsprechend getötet werden. Auch in anderen Ländern Europas grassiert der Erreger – in Polen, Ungarn, Frankreich und den Niederlanden ist er in zahlreichen Hausgeflügelhaltungen ausgebrochen. Erstmals erfolgte auch ein Nachweis in der Slowakei.

Die strengen Sicherheitsmaßnahmen in Schleswig-Holstein müssen daher weiterhin aufrechterhalten werden, um die Tiere vor dem hochaggressiven Erreger zu schützen. Entsprechend gelten die Stallpflicht und die strengen Biosicherheitsmaßnahmen im gesamten Land unverändert und müssen penibel umgesetzt werden. Auch gilt die Empfehlung der obersten Jagdbehörde, auf Jagd von Wasserwild zu verzichten.

Entsprechend der Dynamik des Geflügelpestgeschehens werden die Restriktionszonen – also Sperrbezirke im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Fundort eines infizierten Wildvogels und Beobachtungsgebiete im weiteren Umkreis von mindestens sieben Kilometern – von den Kreisveterinärbehörden angepasst. Die Kreise überprüfen regelmäßig, ob in ihren Gebieten noch verendete Wildvögel mit H5N8 oder anderen Subtypen gefunden werden. Erst, wenn es über längere Zeiträume keine Nachweise mehr gab, können bestimmte Maßregeln gemäß Geflügelpest-VO gelockert werden.

Hintergrund

Der Geflügelpest-Erreger des Subtyps H5N8 war am 8. November 2016 erstmals in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Der Erreger ist hochaggressiv, das FLI geht von einer Pandemie aus, da er inzwischen weltweit aktiv ist.

Umfangreiche Informationen zum Geschehen im Land sind auf der Seite des Landesportals zu finden (www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest) und werden regelmäßig aktualisiert.

Das vom Land eingerichtete Bürgertelefon ist nicht mehr besetzt. Informationen zu den Maßnahmen vor Ort sind bei den zuständigen Kreisveterinärämtern zu erhalten.


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