Hannover (agrar-PR) - Nach der EG-Verordnung 504/2008 müssen Pferde, die nach dem
01.07.2009 geboren wurden, mit einem Transponder gekennzeichnet werden,
einen Equidenpass haben und in einer zentralen Datenbank erfasst werden.
Auf Grund des internationalen Tierverkehrs wächst die
Tierseuchenbedrohung auch bei Pferden ständig, betont
Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen. Gefährliche Tierseuchen wie
afrikanische Pferdepest, Westnilfieber und infektiöse Anämie können
schnell eingeschleppt und verbreitet werden. Für Rinder, Schweine,
Schafe und Ziegen existieren schon lange Kennzeichnungs- und
Registrierungssysteme, die sich in der Tierseuchenbekämpfung bewährt
haben.
Pferde, die vor dem 01.07.2009 geboren wurden und schon einen Pass
haben, brauchen nicht zusätzlich gechippt werden. Pferde, die vor dem
01.07.2009 geboren wurden und keinen Pass haben, sind mit einem
Transponder zu kennzeichnen und ein Equidenpass ist hierfür
auszustellen. Die Vorgaben gelten für alle Equiden: also Pferde, Esel,
Zebras und deren Kreuzungen.
Verantwortlich für die Kennzeichnung und die Ausstellung des
Equidenpasses ist der Tierhalter des Pferdes.
Für Pferde, die in Zuchtverbänden oder Sportverbänden organisiert
sind, übernehmen die Verbände die Organisation und Durchführung der
Kennzeichnung sowie die Ausstellung der Equidenässe und die Speicherung
der Daten in der zentralen Datenbank.
Die Pferdehalter können sich hier an ihre Verbände wenden, die
bereits umfangreiche Informationsarbeit geleistet haben.
Halter von nicht organisierten Pferden in Niedersachsen bekommmen
Tranponder und Antragsformulare für den Equidenpass von vit -Vereinigte
Informationssysteme Tierhaltung w.V. -, der beauftragten Stelle des
Landes Niedersachsen, auf Antrag zugeteilt.
Der Transponder darf nur von einem Tierarzt oder einer anderen
sachkundigen Person gesetzt werden. Diese bestätigt die Kennzeichnung
auf dem Antrag des Equidenpasses. Die Ausstellung des Equidenpasses und
die Speicherung der Daten in der zentralen Datenbank erfolgt durch vit.
Der Equidenpass enthält neben den Informationen zur Identifizierung
des Pferdes Angaben zum Besitzer des Pferdes. Diese sind stets aktuell
zu halten und in der zentralen Datenbank zu erfassen. Hierfür sind die
Stellen zuständig, die den Equidenpass ausgestellt haben. Ein Wechsel
des Besitzers ist durch den Tierhalter also der entsprechenden Stelle zu
melden.
In Niedersachsen werden die Kosten für die Transponder durch die
Tierseuchenkasse übernommen, sofern der Tierhalter seiner Melde- und
Beitragspflicht bei der niedersächsischen Tierseuchenkasse nachgekommen
ist. Die Kosten für den Equidenpass haben die Tierhalter zu tragen.
Der Minister lobt ausdrücklich die gute Zusammenarbeit der
Niedersächsischen Verbände, des vit, der niedersächsischen
Tierseuchenkasse und dem Ministerium, nur so war es möglich rechtzeitig
zur diesjährigen Abfohlsaison einsteigen zu können. In diesem Tagen
versendet vit ein ausführliches Informationsschreiben an alle
registrierten Pferdehalter, Tierärzte und Pferdehändler in
Niedersachsen. Sofern ein Pferdehalter das Schreiben nicht bekommen hat,
kann es daran liegen, dass er nicht als Pferdehalter bei der
Veterinärbehörde registriert ist. Der Pferdehalter sollte sich umgehend
mit seinem zuständigen Veterinäramt in Verbindung setzten.