24.03.2020 | 19:15:00 | ID: 28556 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Polnische Behörden bestätigen Fall von Afrikanischer Schweinepest bei Hausschweinen in Westpolen

Warschau / Berlin (agrar-PR) - Keine Verschleppung aus betroffenem Betrieb nach Deutschland zu befürchten
Im westpolnischen Nowosolski haben die polnischen Behörden einen Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in einem Hausschwein-Bestand gemeldet. In dem Schweinezuchtbetrieb wurden vorsorglich alle Tiere des Bestandes getötet.

Da der Fall in einem Gebiet aufgetreten ist, das nach EU-Recht wegen des Auftretens der ASP bei Wildschweinen schon als Restriktionsgebiet etabliert wurde, gelten hier bereits strenge Regeln: Der Transport von Schweinen und der Handel mit Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten sind untersagt. Von einer Verschleppung der Seuche aus dem betroffenen Betrieb nach Deutschland ist daher nicht auszugehen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft steht weiterhin in engem Kontakt mit den polnischen Behörden.

Hintergrundinformation:

Das BMEL setzt bereits seit mehreren Jahren auf zielgruppengerechte Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor der ASP. Ausführliche Informationen zu Präventionsmaßnahmen, zur Informations- und Aufklärungskampagne des BMEL und zur Vorbereitung auf den Ernstfall finden Sie in unserem Online-Dossier www.bmel.de/asp 

Neben der umfangreichen Präventions- und Aufklärungsarbeit, ist das BMEL auch auf den Ernstfall vorbereitet. Kontinuierlich werden notwendige Anpassungen im Tiergesundheits- und im Jagdrecht geprüft. 

Seit der letzten Änderung des Tiergesundheits- und des Bundesjagdgesetzes haben die zuständigen Behörden vor Ort im Ereignisfall insbesondere folgende Anordnungsmöglichkeiten:

- Einschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs innerhalb bestimmter Gebiete,

- Absperrung eines von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Gebietes,

- Beschränkungen oder Verbote der Jagd,

- Beschränkungen oder Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise ein Ernteverbot mit dem Ziel, eine Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden oder das Anlegen von Jagdschneisen,

- vermehrte Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren,

- Möglichkeit, dass die nach Landesrecht zuständige Behörde gegebenenfalls Dritte  (z. B. Forstbeamte, Berufsjäger oder Jagdausübungsberechtigte anderer Reviere) beauftragen kann, wenn eine verstärkte Bejagung durch den Jagdausübungsberechtigten nicht oder nicht in dem erforderlichen Maße erfolgt.

Das BMEL hat zudem die Schweinepest-Verordnung geändert. Eine neue Regelung ermöglicht es, dass die zuständigen Behörden in den Ländern im Ausbruchsfall Maßnahmen zur Absperrung durch Zäune oder andere Wildtierbarrieren auch in anderen Gebieten als dem sogenannten Kerngebiet ergreifen können.
Pressekontakt
Herr Mathia Paul
Telefon: 030 / 18529-3170
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Pressemeldung Download: 
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
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Fax:  +49  030  18529-3179
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Web:  http://www.bmel.de
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