27.03.2009 | 13:00:00 | ID: 222 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Problem Zeitumstellung: Wildschwein & Co. sind jetzt im Berufsverkehr aktiv

Wiesbaden (agrar-PR) - Durch die Umstellung auf die Sommerzeit kann es in den frühen Morgenstunden verstärkt zu gefährlichen Situationen mit Wildtieren im Straßenverkehr kommen. Hessens Agrar-Staatssekretär Mark Weinmeister hat deshalb die Verkehrsteilnehmer zur Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen. „Besonders in der Nähe von Waldstücken müssen Autofahrer immer mit Rehen, Hirschen oder Schwarzwild rechnen“, erklärte Weinmeister am Freitag in Wiesbaden.
Futtersuche lockt das Wild in der Dämmerung aus den Wäldern

Wildunfälle seien nicht allein ein Problem in ländlichen Regionen, sondern zunehmend auch in den Ballungsräumen. „In den kommenden Wochen fallen durch die Zeitumstellung der Berufsverkehr und die Aktivitätsphasen der Wildtiere zusammen“, sagte der Staatssekretär. „Gerade in der Dämmerung sind die Tiere besonders aktiv. Die lange Zeit der mühsamen Futtersuche geht zu Ende, das erste Grün lockt die Tiere aus den schützenden Wäldern und Kämpfe um die besten Reviere machen sie unvorsichtig“, ergänzte er. Dramatisch: 13.000 Rehe kamen 2007 bei Unfällen ums Leben

Begegnungen mit Wildtieren bergen eine erhebliche Gefahr für Mensch und Tier. In den Monaten März und April ebenso wie im Oktober und November steigt laut Weinmeister die Zahl der Wildunfälle dramatisch an. Neben den nicht unerheblichen Sachschäden sterben bei Wildunfällen auf Hessens Straßen jährlich zahlreiche Wildtiere (2007: rund 13.000 Rehe, 500 Wildschweine und 200 Hirsche).
Wichtig: Die Autofahrer sind verpflichtet, Wildunfälle anzuzeigen

Weinmeister gibt Autofahrern praktische Ratschläge, um einen Unfall mit Wildtieren zu vermeiden: „Eine angepasste Geschwindigkeit ist besonders wichtig. Überquert ein Wildtier die Fahrbahn, ist allerhöchste Vorsicht geboten. Denn oft folgen weitere Tiere nach – besonders bei Schwarzwild.“ Autofahrer sind übrigens verpflichtet, Wildunfälle anzuzeigen. Die Polizei oder der so genannte Jagdausübungsberechtigte (Jagdpächter, Förster/Forstamt) stellt eine Bescheinigung über den Wildunfall aus, die bei der Kfz-Versicherung eingereicht werden muss.
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