09.06.2010 | 00:00:00 | ID: 5990 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Rindergesundheit: Kleine Gewebeprobe gibt Sicherheit

Oldenburg (agrar-PR) - Bundesweites Vorgehen gegen infektiöse Durchfallerkrankung
Seit dem 1. Juni ist die sogenannte BVD-Landesverordnung in Kraft. Danach müssen alle nach dem 1. Juni geborenen Kälber auf eine Infektion mit dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD), einer Durchfallerkrankung bei Rindern, untersucht werden. Das geschieht mit einer kleinen Gewebeprobe aus dem Ohr, die beim Einziehen der von der EU vorgeschriebenen Ohrmarken gewonnen wird. Diese Proben werden in speziell dafür eingerichteten Laboren, zum Beispiel dem Institut für Tiergesundheit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, einem Test auf das BVD-Virus unterzogen. Bereits elf Tage nach der Geburt des Kalbes kann das Ergebnis vorliegen.

Die Bovine Virusdiarrhoe ist weltweit verbreitet. Für Deutschland beziffern Fachleute den Anteil infektiöser Rinder mit knapp einem Prozent. Diese Tiere sollen durch die allgemeine Untersuchungspflicht frühzeitig identifiziert und aus den Beständen entfernt werden. So wird die in der Rinderpopulation kursierende Virusmenge deutlich reduziert und die Infektionsgefahr drastisch gesenkt.

BVD-Infektionen verlaufen nicht einheitlich. Einige Tiere zeigen nahezu keine Symptome, andere sterben aufgrund starker Durchfälle oder an Atemwegsinfekten. Bei der Erkrankung eines trächtigen Tieres kann auch der Fetus angesteckt werden. Totgeburten und Missbildungen können die Folge sein. Der wirtschaftliche Schaden für die deutschen Rinderhalter ist groß.

Um die Rinder vor einer BVD-Infektion zu schützen, ist für Deutschland eine Bundes-Verordnung erlassen worden, die von den Ländern umzusetzen ist und am 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Herzstück dieser Verordnung ist die Untersuchung von BVD-Ohrstanzproben. Niedersachsen hat seine Landesverordnung sieben Monate vorgezogen.

Weitere Informationen zur Untersuchung von Ohrstanzproben gibt es beim Institut für Tiergesundheit der LUFA Nord-West, Ammerländer Heerstraße 123, 26129 Oldenburg, Telefon: 0441 97352-200, Fax: 0441 97352-250, E-Mail: ift@lufa-nord-west.de, Internet: www.lufa-nord-west.de.
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