07.07.2014 | 17:35:00 | ID: 18132 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Rinderherpes BHV1: Neue Allgemeinverfügung tritt in Kraft

Wiesbaden (agrar-PR) - Mit einer Allgemeinverfügung, die heute (07.07.2014) im Staatsanzeiger bekannt gemacht wurde, hat das HMUKLV zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der so genannten Bovinen Herpesvirus Typ 1-Infektion (BHV1) angeordnet.

Die Regelungen sollen dazu beitragen, dass Hessen möglichst frühzeitig den EU-Status einer „anerkannt BHV1-freien Region" erhält.

BHV1 ist eine Infektionskrankheit bei Rindern, die in unterschiedlichen Krankheitsbildern auftreten kann. Die Verlaufsformen äußern sich bei den Tieren entweder in Erkrankungen der oberen Luftwege oder mit Entzündungen im Geschlechtstrakt und möglichen Fruchtbarkeitsstörungen.

Zwar ist die Erkrankung für Menschen ungefährlich, sie führt jedoch zu erheblichen Leistungseinbußen bei den Tieren und zieht Handelsbeschränkungen nach sich.

Eine Besonderheit dieser Infektionskrankheit ist, dass ein einmal infiziertes Tier lebenslang Virusträger bleibt. Diese Tiere erscheinen gesund, tragen jedoch das Virus in sich und können es jederzeit unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Stresssituationen wie Kalbung, Stallwechsel etc.) wieder ausscheiden und so weiterverbreiten (sog. Reagenten).

Die Bemühungen um die Sanierung der Rinderbestände in Hessen sind erfreulich weit vorangeschritten. Das seit Ende 2000 durchgeführte flächenhafte Sanierungsverfahren hat dazu geführt, dass derzeit ca. 93 % hessischer Rinderbestände BHV1-frei sind. Damit ist der angestrebte Status eines BHV1-freien Gebietes in greifbare Nähe gerückt. Allerdings sind vorher noch einige Hürden zu überwinden.

Solange in einigen wenigen Beständen immer noch Reagenten vorhanden sind, ist der Sanierungserfolg gefährdet. Auch wenn keine sichtbaren Symptome auftreten, kann der Erreger durch Reagenten ausgeschieden und somit auf andere Rinder verschleppt werden. Auch die Impfung von Reagenten schützt nicht sicher vor der Ausscheidung des Erregers. Eine der Voraussetzungen für die Anerkennung eines BHV1-freien Gebietes ist daher ein für die Dauer von zwei Jahren geltendes Impfverbot in dem betreffenden Gebiet.

Die Eckpunkte der geplanten Maßnahmen sind

ab 1. August 2014

- Verbot des Treibens von Rindern aus nicht BHV1-freien Beständen. Das Treiben schließt das Verbringen auf Weiden und das Weiden selbst mit ein
- .Die Besamung und Bedeckung von Reagenten wird im gesamten Gebiet des Landes Hessen verboten.

ab 1. Januar 2015

- grundsätzliches Verbot der Impfung von Rindern gegen die BHV1-Infektion. Ausnahmen sind nur in Einzelfällen mit Genehmigung durch das zuständige Veterinäramt möglich.
- in einen Rinderbestand in Hessen dürfen nur noch BHV1-freie Rinder eingestellt werden, die nicht gegen eine BHV1-Infektion geimpft worden sind.

bis spätestens 30. Juni 2015

- Entfernung der letzten Reagenten aus den Betrieben.

 

Landwirtschaftsministerin Priska Hinz macht deutlich, dass Hessen seit Beginn der BHV1-Sanierung bereits 12 Millionen Euro aufgewendet hat. „Eine sinnvolle Investition, aber nur dann, wenn die neuen Regelungen, die im Übrigen alle mit dem Hessischen Bauernverband, den Fachverbänden und der Hessischen Tierseuchenkasse abgestimmt wurden, auch  konsequent umgesetzt werden“, so der Appell der Ministerin an die betroffenen Rinderhalter.

Die Tierseuchenkasse unterstützt die betroffenen Rinderhalter durch eine Ausmerzungsbeihilfe von 300 € je Reagent, wenn alle Reagenten aus dem betroffenen Bestand bis spätestens zum 30. Juni 2015 entfernt worden sind. (umwelt-hessen)
Pressekontakt
Frau Ira Spriestersbach
Telefon: 0611 - 815-1020
Fax: 0611 - 815-1943
E-Mail: pressestelle@umwelt.hessen.de
Pressemeldung Download: 


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.