Hannover (agrar-PR) - Auf die niedersächsischen Rindviehhalter kommt eine neue
Herausforderung bei der Gesundheit ihrer Herden zu. Nach Angaben des
Landvolkes Niedersachsen tritt 2011 die BVDV-Verordnung in Kraft nimmt
die Bauern zur Sanierung ihrer Bestände in die Pflicht. BVDV ist eine
virusbedingte Durchfallerkrankung bei Kälbern, die immer wieder von
infizierten Kühen an ihre Nachkommen weitergegeben wird. Dies wird auch
für die niedersächsische Tierseuchenkasse zu einer erheblichen
Kostenbelastung, sie drängt deshalb jetzt zum schnellen Abschluss der
IBR-Sanierung der Rinderbestände. IBR ist eine Art Herpeserkrankung der
Rinder, die für betroffene Bestände zu Handelsbeschränkungen führt.
Obwohl die Sanierung bereits seit vielen Jahren läuft, sind immer noch
etliche Bestände nicht frei und müssen impfen. Schon bisher hat die
Tierseuchenkasse dem Rechnung getragen und die freien Betriebe mit
einem geringeren Beitragssatz „belohnt“. Dabei wird es im kommenden
Jahr noch bleiben, ab 2012 sollen die Impfbetriebe aber stärker an den
Mehrkosten beteiligt werden. Es wird deshalb zu einer noch stärkeren
Beitragsdifferenzierung kommen, so dass freie Betriebe mit einem
Beitrag von 4,50 Euro je Tier belastet werden, während die nicht freien
künftig mit mehr als 12 Euro rechnen müssen. Zudem wird die
Tierseuchenkasse ihre Zuschüsse zu den Impfungen ab dem 1. Juli
nächsten Jahres halbieren. Das Landvolk empfiehlt deshalb den
Tierhaltern, noch vorhandene Reagenten bis Ende Juni nächsten Jahres
auszumerzen. Wenn dieses nicht erfolgt, muss nach diesem Datum der
gesamte Bestand geimpft werden.