26.01.2021 | 16:19:00 | ID: 29685 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Runder Tisch Ferkelkastration: Bundesministerin Julia Klöckner fordert von Wertschöpfungskette klares Bekenntnis zu allen Alternativen

Berlin (agrar-PR) - Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat heute virtuell zum „5. Runden Tisch Ferkelkastration“ eingeladen, um sich einen umfassenden Überblick bei den Beteiligten über die verwendeten Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu verschaffen. Es sei positiv, dass die Umstellung gut angelaufen sei, sagte die Ministerin. Sie erwarte ein klares Bekenntnis von Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel – also der gesamten Wertschöpfungskette –, dass diese für alle Alternativen offen seien. Der Runde Tisch fand als WebEx-Konferenz statt.
Teilnehmende waren u.a.: Vertreter der Landwirtschaft, der Fleischwirtschaft, des Veterinärbereichs des Tierschutzes und des Lebensmitteleinzelhandels.

Dazu Bundesministerin Julia Klöckner:
„Seit Beginn des Jahres ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. Eine vollständige Schmerzausschaltung muss garantiert sein – Ferkel können nur noch unter Vollnarkose kastriert werden. Das ist ein bedeutender Fortschritt für den Tierschutz. Für die Tierhalter bedeutet das einen höheren Aufwand und Investitionen. Deshalb habe ich Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel frühzeitig eingebunden und aufgefordert, auf die alternativen Verfahren umzustellen. Als Ministerium haben wir geliefert: Wir haben das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration mit vielfältigen Maßnahmen unterstützt, etwa die Anschaffung von Narkosegeräten mit Millionenbeträgen gefördert. Von den Beteiligten der Wertschöpfungskette erwarte ich nun Offenheit für alle Alternativen.“

Zur betäubungslosen Ferkelkastration bestehen drei rechtskonforme Alternativen:
1. die Jungebermast,
2. die Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration) und
3. die Kastration unter Vollnarkose.

Die Bundesministerin hat die Wirtschaft mehrfach und frühzeitig vor Inkrafttreten des Verbotes der betäubungslosen Ferkelkastration aufgefordert, diese bestehenden Alternativen und die Übergangszeit für deren Anwendung in der Praxis zu nutzen. Es bedürfe - das hat Bundesministerin Klöckner heute nochmal klar gemacht - insbesondere einer positiven und offenen Herangehensweise.

Unterstützung des BMEL:
Um Wettbewerbsnachteile durch die strengeren Vorgaben zu verhindern, unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in vielfältiger Weise die Einführung der alternativen Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration – Beispiele sind:

Ferkelbetäubungssachkundeverordnung
• Die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung ist seit Januar 2020 in Kraft.
• Damit ist der Grundstein gelegt, mit dem es Landwirten ermöglicht wird, die Isofluran-Narkose bei der Ferkelkastration selbst durchzuführen.
• Voraussetzung ist – aus Tierschutzgründen – der Nachweis der entsprechenden theoretischen sowie praktischen Sachkunde.

Staatliche Förderung der Narkosegeräte
• Mit Ablauf der Auszahlungsfrist (15.10.2020) lagen knapp 2.700 vollständige Auszahlungsanträge vor, die alle bis Ende 2020 bearbeitet, bewilligt und ausgezahlt wurden. Die Anträge hatten ein Volumen von rund 13,5 Millionen Euro.
• Damit haben etwa 40 Prozent der Sauenhalter diese Förderung in Anspruch genommen.

Informationsveranstaltungen für Landwirte
• Insgesamt wurden im Jahr 2020 im gesamten Bundesgebiet 99 Informationsveranstaltungen (coronakonform) zum Thema Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration durchgeführt.
• An diesen Veranstaltungen haben insgesamt knapp 2900 Teilnehmer teilgenommen.
• Die Veranstaltungen wurden von unserem Bundesministerium mit über 2 Millionen gefördert.

Durchführung von an Verbraucher gerichtete Aufklärungskampagne über Alternativmethoden
• Das BMEL informiert Verbraucher über die Thematik der betäubungslosen Ferkelkastration und die Alternativverfahren.
• Hierzu wurde u.a. eine Begleitbroschüre erarbeitet. Ergänzt wird sie durch einen Internetbeitrag auf der BMEL-Webseite.

Zur Immunokastration:
„Sorgenkind“ scheint nach wie vor die Immunokastration zu sein, die nach Auffassung des BMEL als ein nicht-chirurgischer Eingriff besonders unterstützenswert ist. Das wurde auch schon bei dem letzten Gespräch thematisiert und die damalige nicht flächendeckende Akzeptanz der Immunokastration in Deutschland diskutiert. Im Laufe des vergangenen Jahres hat sich Bundesministerin Julia Klöckner intensiv und wiederholt bei der europäischen Kommission dafür eingesetzt, dass auch die Immunokastration im ökologischen Landbau angewendet werden kann.
Nach erneuter Prüfung bleibt die Europäische Kommission jedoch bei ihrer Einschätzung, dass sie die Anwendung der Immunokastration im Ökolandbau nicht mit den EU-Vorschriften für die ökologische Produktion für vereinbar hält. Die Europäische Kommission hält an ihrer Rechtsauffassung fest und zeigt leider bisher keinen Weg auf, wie ökologisch wirtschaftenden Betriebe zum jetzigen Zeitpunkt die Immunokastration anwenden könnten.

Positiv ist, dass das „100.000-Improvac-Eber-Projekt“, mit dem das Ministerium die wissenschaftliche Begleitung fördert, mittlerweile zu einem „500.000-Improvac-Eber-Projekt“ geworden ist.

Ferkelkastration unter Lokalanästhesie
Die Kastration unter Lokalanästhesie ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht gesetzeskonform: Die lokale Betäubung bewirkt – im Gegensatz zur Vollnarkose mit Isofluran – nach derzeitigem Erkenntnisstand keine wirksame Schmerzausschaltung. Die effektive Schmerzausschaltung ist aber seit dem 1. Januar 2021 zwingende gesetzliche Voraussetzung. Ausnahmen im Hinblick auf eine Aussetzung des Tierschutzgesetzes (Anwendung von Lokalanästhetika durch den Tierarzt, bis wissenschaftliche Studien abgeschlossen sind), die teilweise gefordert werden, sieht das Gesetz nicht vor.
Pressekontakt
Herr Mathia Paul
Telefon: 030 / 18529-3170
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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