22.12.2015 | 21:45:00 | ID: 21631 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Sanierung von „Bovinen Herpesvirus Typ 1“ nach 27 Jahren erfolgreich abgeschlossen

Wiesbaden (agrar-PR) - Hessen von der EU-Kommission als BHV1-freie Region anerkannt
Nach 27 Jahren intensiver Bemühungen ist in Hessen die Sanierung der Rinderbestände vom „Bovinen Herpesvirus Typ 1" (BHV1), auch Rinderherpes genannt, nun erfolgreich abgeschlossen. Die EU-Kommission hat Hessen als BHV1-freie Region anerkannt.

„Für unsere Rinderhalter ist das ein wichtiger Schritt. Denn der Status „BHV1-frei" bietet zum einen den bestmöglichen Schutz der hessischen Rinderbestände vor Neuinfektionen mit BHV1, zum anderen erleichtert er das Verbringen von Rindern und beseitigt damit Handelshemmnisse", sagte die Staatssekretärin im hessischen Landwirtschaftsministerium Dr. Beatrix Tappeser.

Ab sofort entfallen Auflagen beim Handel mit Rindern aus Hessen in andere BHV1-freie Regionen wie beispielsweise nach Bayern. Quarantäne und BHV1-Untersuchungen sind nicht mehr erforderlich. Kälber und Rinder können nun leichter in Länder und Staaten verkauft werden, die bereits den Status als BHV1-freie Region besitzen. „Dieser wichtige Erfolg ist dem konsequenten Einsatz aller Beteiligten zu verdanken, um dieses Virus aus den hessischen Rinderställen zu entfernen."

Mit einer Anerkennung als BHV1-freies Gebiet schließt Hessen zu den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen und Bayern auf. Zeitgleich mit Hessen wurden auch die Länder Bremen und Niedersachsen als BHV1-freie Region anerkannt.

In der EU haben bisher Dänemark, Österreich, Finnland, Schweden und die Provinz Bozen in Italien den Status „BHV1-frei". In diese Länder und Staaten können Rinder in Zukunft ohne Zusatzgarantien verbracht werden. Eine Attestierung als BHV1-frei ist hier nicht mehr erforderlich.

Darüber hinaus gelten für Hessen ab sofort die höheren Gesundheitsanforderungen für Rinder, die aus nicht anerkannten Gebieten Deutschlands oder Mitgliedstaaten hierher geliefert werden. Diese Rinder müssen in Quarantäne gehalten, dort auf die BHV1-Infektion untersucht werden und dürfen nicht geimpft sein. Schlachtrinder können ohne den Status „BHV1-frei" nur noch dann nach Hessen verbracht werden, wenn sie unmittelbar zum Schlachthof kommen.

Hintergrund:

Bei BHV1 - bekannt auch als IBR (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis) - und bei BVDV (Bovines Virusdiarrhoe-Virus) handelt es sich um virusbedingte Krankheiten der Rinder, die zu hohen wirtschaftlichen Verlusten in den Rinderbeständen führen können. Für den Menschen sind sie völlig ungefährlich.

Beide Krankheiten kommen weltweit vor und können über einzelne unerkannt infizierte Tiere im Bestand weiter verbreitet werden. Von bundesweit 12,7 Millionen Rindern werden in Hessen 466.015 Rinder in 9.128 Beständen gehalten. (umwelt-hessen)
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