01.07.2019 | 18:55:00 | ID: 27577 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Schwänzekupieren nur noch erlaubt, wenn Unerlässlichkeit nachgewiesen

Schwerin (agrar-PR) - Ab heute (01.07.2019) hat jeder Betrieb, der Schweine mit kupierten Schwänzen hält, eine Tierhaltererklärung vorzulegen, in der die Unerlässlichkeit des Eingriffs dargelegt ist. Das Landwirtschaftsministerium hat die Amtstierärzte angewiesen, ab dem 01. Juli 2019 bei veterinärrechtlichen Kontrollen in solchen Schweine­haltungen das Vorliegen einer entsprechenden Tier­haltererklärung zu überprüfen und diese zu prüfen.

Mit diesem Erlass wird der im September 2018 von der Agrarministerkonferenz beschlossene „Nationale Aktionsplan“ zum schrittweisen Verzicht auf das Schwänzekürzen auch in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Denn laut dem europäischen und deutschen Tierschutzrecht ist das routinemäßige Kupieren der Schwänze von Schweinen grundsätzlich verboten und nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt.

In der konventionellen Schweinehaltung wird bisher EU-weit der überwiegende Teil an Tieren kupiert, um das Risiko eines kannibalistischen Verhaltens zu reduzieren. Die Gründe, warum es zum Schwanz­beißen kommt, sind vielschichtig. Sie sind jedoch häufig mit ungeeigneten Haltungsbedingungen in Verbindung zu bringen. So kann unter anderem die Belegdichte, das Stallklima, die Fütterung oder das Beschäftigungs­material eine entscheidende Rolle spielen.

In der Tierhaltererklärung ist deshalb nachzuweisen, dass

- die Mindestanforderungen der Tierschutz-Nutz­tierhaltungsverordnung eingehalten werden

- entstandene Schwanz- und Ohrverletzungen ordnungsgemäß dokumentiert wurden

- eine Beurteilung der Risikofaktoren im Betrieb durchgeführt wurde, die sich mindestens auf die sechs sogenannten Schlüsselfaktoren stützt,

- Maßnahmen zur Minimierung des Auftretens von Kannibalismus getroffen wurden.


„Wir haben ein großes Interesse an einer Tierhaltung, die gesellschaftlich akzeptiert wird, aber gleichzeitig auch wirtschaftlich leistbar ist“, sagt Landwirtschafts­minister Dr. Till Backhaus. Das Ministerium unterstütze deshalb Haltungssysteme, bei denen auf Manipula­tionen bei den Tieren weitestgehend verzichtet werden kann. Bereits 2012 hatte das Ministerium einen Erlass zum „Vorgehen zur Vermeidung des Schwänzekürzens bei Ferkeln“ veröffentlicht.

Der neue Erlass dient einerseits der landeseinheitlichen Umsetzung der geltenden EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf das Schwänzekürzen beim Schwein, andererseits stellt er für den Tierhalter auch Hilfe­stellungen zur Vermeidung des Schwanzbeißens bereit.

Der Erlass und seine Erläuterungen sind auf der Tierschutzseite des Landwirtschaftsministeriums unter „Publikationen und Dokumente“ zu finden.
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