Stuttgart (agrar-PR) -
Besichtigung des Kaninchenzucht- und Mastbetriebs Bauer / Frische Produkte durch kurze Wege "Der Tierschutz ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Die
Haltung von Nutztieren, darunter fällt auch die Haltung von
Mastkaninchen, sind Themen mit denen wir uns regelmäßig
auseinandersetzen. Da es für die Kaninchenzucht und -mast bisher keine
allgemeinen Regelungen gibt, hat das Land Baden-Württemberg die
Initiative ergriffen und im vergangenen Jahr im Bundesrat eine
Entschließung eingebracht mit dem Ziel, die Haltung von Kaninchen
anhand von Leitlinien konkreter zu regeln", sagte die Staatssekretärin
im baden-württembergischen Ministerium für Ernährung und Ländlichen
Raum, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am Mittwoch (27. Januar) bei einer
Besichtigung des Kaninchenzucht- und Mastbetriebs der Familie Bauer in
Neuenstein-Lohe (Landkreis Hohenlohe).
Der Betrieb der Familie Bauer, sei in Sachen Tierschutz bei
Mastkaninchen, vorbildlich vorangeschritten. Gemeinsam mit der Firma
Kaufland hätten sie nicht auf gesetzliche Mindestvorschiften gewartet,
sondern selbst die Initiative ergriffen. So sei im Betrieb, von der
meist üblichen Drahtkäfighaltung, auf eine artgerechtere Bodenhaltung
umgestellt worden. Auch hätten sie ein Konzept entwickelt, wie
hochwertige Produkte gezielt regional vermarktet und dem Verbraucher
die Vorteile heimischer Lebensmittel vermittelt werden können.
"Um sich der Qualität bei Lebensmitteln sicher sein zu können, ist
es wichtig auf regionale Produkte zu achten. Auch im Fall von
Mastkaninchen steht besonders die Erzeugung aus einer Hand mit eigener
Schlachtung im Mittelpunkt", betonte Gurr-Hirsch. Durch die kurzen Wege
bei der eigenen Schlachtung, würden Gesundheitsgefahren für die Tiere
und belastende Tiertransporte vermieden. Außerdem gelangten die
Produkte besonders schnell und somit frisch zum Verbraucher. "Deshalb
rufe ich die Verbraucher dazu auf, beim Einkauf die Herkunft des
Fleisches und die Haltung der Tiere zu berücksichtigen", so die
Staatssekretärin.
Hintergrundinformationen:
Rechtsverbindliche Mindestanforderungen für die Mastkaninchenhaltung
gibt es derzeit auf nationaler und europäischer Ebene nicht. Es
existieren lediglich allgemeine Vorschriften zum Tierschutz in der
Nutztierhaltung, die auch auf Kaninchen anwendbar sind.
Wegen der laufenden öffentlichen Diskussion und entsprechender
Beschlüsse des Landesbeirats für Tierschutz hat Baden-Württemberg 2009
eine Initiative im Bundesrat auf den Weg gebracht mit dem Ziel,
Haltungsanforderungen für Mast- und Wollkaninchen festzulegen.
Inzwischen hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz signalisiert, dass sich die Bundesregierung neben
Leitlinien auch eine rechtliche Regelung vorstellen könne.