04.12.2013 | 14:50:00 | ID: 16572 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Tierseuchen: Schleswig-Holsteins Rinderbestände sollen von frei von BHV-1-Infektionen werden - Land leitet 2014 Endphase des Sanierungsverfahrens ein

Kiel (agrar-PR) -

Schleswig-Holsteins Rinderbestände sollen bis 2017 komplett frei von Infektionen mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) sein. Dazu leitet das Land 2014 die Endphase des Sanierungsverfahrens ein. Dies teilte das zuständige Landwirtschaftsministerium heute (4. Dezember 2013) mit.

 

BHV1 ist eine Infektionskrankheit bei Rindern, die in unterschiedlichen Krankheitsbildern auftreten kann, für Menschen aber ungefährlich ist. Die Verlaufsformen äußern sich bei den Tieren entweder in Erkrankungen der oberen Luftwege oder mit Entzündungen im Geschlechtstrakt und möglichen Fruchtbarkeitsstörungen. Die BHV-1 Infektion gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Ein infiziertes Rind bleibt lebenslang Virusträger.

 

Bereits Ende des letzten Jahrtausends wurde in Deutschland ein Sanierungsverfahren begonnen, damit die Rinderbestände frei von BHV1 werden. Nur dieser Freiheitsstatus gewährt vor dem Hintergrund des erreichten Sanierungserfolgs in anderen Regionen in Zukunft einen uneingeschränkten Handel mit Zucht- und Nutzvieh in Deutschland und den BHV-1 freien Mitgliedsstaaten in der EU.

 

Ende August 2013 waren in Schleswig-Holstein 86 % der Milchvieh- und Mutterkuhbetriebe BHV1 frei. Damit haben bereits die allermeisten Tierhalter ihre Bestände erfolgreich saniert. Bundesweit  steht Schleswig-Holstein aber an letzter Stelle. Um für das Rinderland Schleswig-Holstein den Ausschluss vom freien Rinderhandel in alle anderen BHV1- freien Bundesländer und Mitgliedsstaaten zu vermeiden und den Freiheitsstatus zu erreichen, sind verstärkte Anstrengungen erforderlich.

 

Schleswig-Holstein plant 2014, die BHV-1 Landesverordnung zu ändern, um 2017 die  Anerkennung als „BHV-1 frei“ zu erreichen. Die Eckpunkte der geplanten Änderungen, unter Anwendung der bereits in anderen Ländern erfolgreich durchgeführten Maßnahmen  sind:

 

Ab 01. 07 2014:  Weideverbot für Tiere aus nicht BHV-1 freien Betrieben

ab 01 .07. 2014: spätestens zum 01.07.2014 sollen  infizierte Kühe

                          (Reagenten) nicht mehr belegt werden   

ab 01.11. 2014:  grundsätzliches Verbot der Impfung, weil dieser Schritt für die Anerkennung als freie Region (ohne Impfschutz) Voraussetzung ist

ab 01.11. 2014:  spätestens Verbot der Einstallung nicht freier Rinder 

bis 01.07 2015:  Entfernung der letzten Reagenten aus den Betrieben

 

Ausnahmen  werden nur in Einzelfällen und nach Genehmigung durch das zuständige Veterinäramt möglich sein.

 

Der Tierseuchenfonds wird eine Beihilfe auflegen, um die Betriebe, die unverschuldet einen BHV1-Einbruch erleiden und ihren Status dadurch verlieren, bei der zügigen Sanierung und Wiedererlangung der BHV1-Freiheit zu unterstützen.

 

Ziele der Beihilferegelung sind

 

  • Zügige Wiedererlangung der BHV1-Freiheit
  • Reduzierung des Infektionsrisikos im eigenen Bestand und für andere Bestände
  • Erhalt der Produktion in Art und Umfang

Beihilfen werden gewährt für

  • BHV1-Bestandsimpfungen
  • die Ausmerzung von weiblichen gE-Reagenten

 

Beihilfeberechtigt sind

  • Betriebe, die spätestens zum 15.01.2014  BHV1-frei sind,
    erhalten die Beihilfe in voller Höhe und
  • Betriebe, die danach, aber spätestens bis zum 30.06.2014  BHV1-frei sind,
    erhalten noch den halben Satz der Beihilfe.

Das heißt, Betriebe, die nicht bis zum 30.06.2014  BHV1-frei sind, sind auf Dauer von der Beihilfe ausgeschlossen und müssen das Risiko von Neuinfektionen und Sanierungsrückschlägen in vollem Umfang selbst tragen. Allen Rinderhaltern, deren Bestand bislang nicht amtlich anerkannt BHV1-frei ist, wird daher nachdrücklich empfohlen, die BHV1-Sanierung umgehend in Angriff zu nehmen.

 

Hintergrund:

Bayern ist seit 2011 BHV1-frei. Die anderen Bundesländer sind weit fortgeschritten in ihrer Sanierung. Die ostdeutschen Länder werden spätestens 2015 einen Antrag auf BHV1-Freiheit nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EG stellen. Auch Niedersachsen treibt die Endsanierung voran. (melur-sh)

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