Schwerin (agrar-PR) - Mit zunehmender Ausbreitung des neuen Influenza-Virus H1N1 in der
Bevölkerung wächst auch das Risiko des Übergreifens auf
Schweinehaltungsbetriebe.
In Europa ist das pandemische
Influenza-Virus H1N1 bei Schweinen bisher noch nicht aufgetreten. Im
Zusammenhang mit dem weltweiten Auftreten des neuen H1N1-Virus wurden
jedoch in zwei Fällen in Alberta (Kanada) und in Argentinien
Mensch-zu-Schwein-Übertragungen bekannt.
Dr. Till Backhaus,
Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in
Mecklenburg-Vorpommern bittet deshalb darum, in den
Schweinehaltungsbetrieben ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung
der den Schweinehaltern aus der Schweinehaltungshygieneverordnung
bekannten, üblichen Biosicherheitsmaßnahmen und die Durchführung der
bestandseigenen Kontrollen zu richten.
Schweinehalter oder in der
Schweinehaltung beschäftigte Personen, bei denen das neue H1N1-Virus
nachgewiesen wird, sollten sich während der Zeit der Ansteckungsgefahr
nicht in den Tierbestand begeben.
Sollte es zu Ansteckungen von
Schweinen kommen, unterstützt Minister Backhaus das zwischen den
Mitgliedstaaten abgestimmte Vorgehen. Hiernach sollen für betroffene
Bestände für einen Zeitraum von sieben Tagen nach dem letzten
klinischen Fall Verbringungsbeschränkungen angeordnet werden.
"Es
geht mir nicht darum, Probleme zu konstruieren, sondern möglicherweise
gefährdete Bereiche der Tierhaltung frühzeitig zu sensibilisieren.
Hauptsächlich ist die Influenzapandemie durch das neue H1N1-Virus eine
Krankheit beim Menschen, so der Minister."
Die Schweineinfluenza
ist eine ansteckende Krankheit der Schweine, die weltweit endemisch
ist. Sie tritt insbesondere in der kalten Jahreszeit auf. In der
Schweinepopulation kursieren Influenza-A-Viren der Subtypen H1N1, H3N2
und H1N2.