15.06.2011 | 15:00:00 | ID: 9839 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Umweltministerium rät Geflügelhaltern zu Vorsichtsmaßnahmen

Wiesbaden (agrar-PR) - Das hessische Umweltministerium nimmt die Geflügelpestsituation in Nordrhein-Westfalen zum Anlass, auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter hinzuweisen.
Bislang sind alle Untersuchungen in Hessen negativ. Geflügelhalter sollten jedoch bestimmte Sicherheitsmaßnahmen einhalten, damit sich die Tierseuche nicht in Hessen ausbreitet. Wenn Tiere beispielsweise Atemwegserkrankungen haben, die Legeleistung zurückgeht oder eine größere Anzahl von Tieren verenden, sollte vorsorglich der zuständige Amtstierarzt oder die Amtstierärztin informiert werden, hieß es aus dem Umweltministerium. Der Geflügelpestausbruch in Nordrhein-Westfalen sei aufgrund eines klinischen Geschehens (Rückgang der Legeleistung, Schnupfen) im Bestand festgestellt worden. „Es ist daher von größter Bedeutung, dass bei Krankheitserscheinungen im Geflügelbestand unverzüglich reagiert wird", so ein Sprecher.

Die Geflügelpest ist anzeigepflichtig gemäß Tierseuchengesetz und der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen. Alle Geflügelhalter, die insbesondere in letzten 4 - 6 Wochen Geflügel aus den Landkreisen Gütersloh und Paderborn in Nordrhein-Westfalen oder aus einer unbekannten Brüterei zugekauft haben, sollten verstärkt auf den Gesundheitszustand und die Leistungsfähigkeit ihrer Tiere achten. Bei Verdacht auf Geflügelpest muss sofort die zuständige Amtstierärztin/der zuständige Amtstierarzt informiert werden. Dieser entnimmt im Bestand Proben und schickt sie zur Abklärung an den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor.

Ende Mai ist in einem Masthähnchen-Elterntierbestand im Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen, die Geflügelpest (Aviäres Influenzavirus LPAI Subtyp H7N7) nachgewiesen worden. Der Bestand ist am selben Tag getötet worden. Es handelt sich zwar um die leichte Form der „Vogelgrippe", dennoch mussten die betroffenen Bestände mit insgesamt ca. 92.000 Stück Geflügel vorsorglich getötet werden.

Bekannt ist, dass aus den Landkreisen Gütersloh und Paderborn auch Geflügel über den so genannten ambulanten Handel nach Hessen verbracht worden ist. Insbesondere Junghennen, Junggänse und Küken vieler anderer Arten und Rassen werden bundesweit im ambulanten Handel verkauft. Käufer sind hauptsächlich Privatpersonen, die einige Stück Geflügel saisonal oder auch ganzjährig zur persönlichen Versorgung halten.


Ein Verdacht besteht, wenn bei den Tieren folgende Symptome auftreten:

o plötzliches Verenden einer größeren Anzahl von Tieren (in 24 Stunden mindestens drei Tiere bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren bzw. bei einer Bestandsgröße von über 100 Tieren mehr als 2 vom Hundert der Tiere des Bestandes).

o massiver Rückgang der Legeleistung

o Mattigkeit und Appetitmangel

o Atemwegserkrankungen

o Schwellungen oder Blutungen an Kopf, Hals, Kamm oder Beinen.


Wie kann man das Risiko einer Ansteckung so gering wie möglich halten?

Geflügelhalter können das Risiko einer Ansteckung durch folgende Maßnahmen vermindern:

o Vermeidung von Wildvögeln im Geflügelstall,

o Betreten des Stalles nur mit gereinigter und desinfizierter Schutzkleidung oder Einwegkleidung,

o Konsequente Benutzung der Desinfektionswanne,

o kein Austausch von Geräten u.ä. zwischen den verschiedenen Geflügelhaltungen,

o betriebsfremde Personen sollten die Ställe nicht betreten,

o Schadnagerbekämpfung,

o regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Ställe,

o Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, hat sicherzustellen, dass

1. die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind,

2. die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden und

3. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.


Je schneller nach einem Seuchenverdacht die richtigen Maßnahmen getroffen werden, umso schneller kann die Seuche wieder eingedämmt werden. Daher wird noch einmal darauf hingewiesen, dass eine rasche Anzeige des Seuchenverdachts gesetzlich vorgeschrieben und unbedingt erforderlich ist. (hmuelv) 
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