10.09.2019 | 18:10:00 | ID: 27806 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Verstoß gegen Tierschutz auf Tiertransportrouten durch Russland

Wiesbaden (agrar-PR) - Hessische Landestierschutzbeauftragte legt Bericht vor
„Tierschutz darf nicht an der EU-Außengrenze haltmachen! Diese Aussage nehmen wir ernst. Deshalb hat sich die hessische Landestierschutzbeauftragte mit drei weiteren Amtstierärztinnen aus Hessen, Bayern und Schleswig-Holstein auf den Weg gemacht, um Versorgungsstationen auf der Tiertransportroute durch Russland nach Kasachstan und Usbekistan zu besichtigen. Diese Route gehört mit 7.000 Kilometern zur längsten Strecke von Tierexporten außerhalb der EU. Das Ergebnis ist erschreckend: Hinter der Region Smolensk gibt es auf den weiteren rund 3.000 Kilometern in Richtung Usbekistan keinerlei Entlade- und Versorgungsstationen mehr. Damit ist eine Genehmigung solcher Transporte definitiv nicht möglich, da eine tierschutzgerechte Versorgung der Tiere nicht gewährleistet ist. Das bestätigt unseren Erlass in Hessen, der die Abfertigung von Tiertransporte in Drittländer wie Kasachstan und Usbekistan bereits verbietet“, erklärt Umweltministerin Priska Hinz heute auf einer Pressekonferenz in Wiesbaden.

„Wir werden auf der Agrarministerkonferenz am 26. und 27. September in Mainz einen Antrag einbringen, der den Bund erneut auffordert, eine bundesweite Datenbank einzurichten mit tierschutzrelevanten Informationen zu Verladestationen, Grenzkontrollen und Transportrouten. Damit erhalten die Veterinärinnen und Veterinäre, die für die Abfertigung in den Ländern zuständig sind, eine geeignete Entscheidungsgrundlage“, so Hinz. „Es bringt nichts, wenn alle Bundesländer für sich allein für mehr Tierschutz kämpfen. Wir brauchen bundesweit einen einheitlichen Vollzug, eine geeignete Datenbank und verbindliche Tierschutzabkommen mit Drittstaaten.“

Zu einem tierschutzgerechten Transport gehört, dass Rinder nach spätestens 29 Stunden Fahrt in einem Transporter in speziellen Versorgungsstationen abgeladen, gefüttert und getränkt werden. Nur so können sich die Tiere ausreichend ausruhen und von den Strapazen erholen. Offen blieb aber immer die Frage, ob es diese Stationen tatsächlich gibt und wenn, wie sie tatsächlich aussehen. „Seit Februar 2019 hatten die Länder den Bund immer wieder aufgefordert Versorgungsstationen in Drittländern zu überprüfen und den Ländern diese Liste zur Verfügung zu stellen. Dies hat der Bund bis heute mit Hinweis auf die Zuständigkeit der Länder verweigert“, berichtet die hessische Landestierschutzbeauftragte, Dr. Madeleine Martin. „Man darf kritisch fragen, ob den Verantwortlichen auf Bundesebene die bestehenden Probleme nicht bekannt waren, oder sie die Augen davor verschließen.“

Auf der Tourenstrecke der Tiertransporte fanden sich lediglich zwei Versorgungsstationen, die überhaupt von den russischen Behörden zugelassen worden sind. Sie liegen nahe an der Grenze zu Weißrussland, also noch rund 3.000 Kilometer entfernt vom Bestimmungsort der Tiere. Die weiteren Stationen, die in Fahrtenbüchern angegeben wurden, existieren nicht. Oft standen an den Adressen verfallene Stallungen oder einfache Heulager oder Häuser mitten in einer Stadt – Abladen oder Versorgen von Rindern in allen Fällen nicht möglich.

Zu den Ergebnissen der Bereisung findet die Landestierschutzbeauftragte klare Worte: „Fehlende angemessene Fütterung, Tränkung und keine Möglichkeit, sich von den erheblichen Anstrengungen solch einer Fahrt zu erholen, führen bei Rindern auf derartigen Transporten zwangsläufig zu langanhaltenden, erheblichen Leiden. Zum ersten müssen die Veterinärbehörden anderer Bundesländer endlich aufhören, weiter Transporte nach Usbekistan zu genehmigen. Sie machen sich mitschuldig an dieser Tierquälerei. Zum zweiten hat der Bund endlich seiner Verpflichtung nach zu kommen und die Situation in allen Drittländern, in die Deutschland Rinder exportiert, zu überprüfen. Es ist zu klären, wo es Versorgungsstationen gibt, für wie viele Tiere diese Stationen geeignet sind und in welchem Zustand sie sich befinden. Bund und Ländern sollten zusammen mit den exportierenden Unternehmen dafür sorgen, dass gelistete Stationen durch externe Stellen immer wieder auf ihren Zustand überprüft werden und auch die tatsächliche Nutzung dieser Stationen durch die Transporteure regelmäßig kontrolliert wird. Eine viel bessere Variante wäre es aber, statt Tieren einfach Sperma, Embryonen, Fleisch und Milch zu exportieren.

Hintergrund:

Um sich Klarheit über die Bedingungen von Tiertransporten zu verschaffen, initiierte und koordinierte Hessen eine Besichtigung von zehn vermeintlichen Verladestationen im Transitland Russland. Die hessische Landestierschutzbeauftragte sowie drei weitere Amtstierärztinnen aus Hessen, Bayern und Schleswig-Holstein nahmen im Auftrag ihrer Länder oder Landkreise die Überprüfung vor. Die Reise fand im August 2019 statt und dauert über 5 Tage. Schwerpunkt waren die dortigen Regionen Smolensk und Samara.

Download-Link zum Bericht der Landestierschutzbeauftragten: https://bit.ly/2m3se1r
Pressekontakt
Frau Ira Spriestersbach
Telefon: 0611 - 815-1020
Fax: 0611 - 815-1943
E-Mail: pressestelle@umwelt.hessen.de
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