23.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1385 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Weitere Maiswurzelbohrer im Ortenaukreis und Landkreis Konstanz gefunden

Stuttgart (agrar-PR) - Überwachungsprogramm wird fortgesetzt
Wie das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Donnerstag (23. Juli) in Stuttgart mitteilte, wurden nach ersten Funden von Maiswurzelbohrern in der vergangenen Woche bei Singen (Landkreis Konstanz) und Appenweier (Ortenaukreis) nun erneut Maiswurzelbohrer gefunden. Die neuen Fundstellen liegen in der Nähe von Lahr bei Meißenheim-Kürzell und Lahr-Hugsweier (beides Ortenaukreis). Auch in Singen wurden erneut Maiswurzelbohrer gefangen. Die Zahl der insgesamt gefangenen Maiswurzelbohrer erhöht sich damit auf elf.

Die Landratsämter Offenburg und Konstanz haben unmittelbar nach den Funden die Intensivierung des Monitoring (Beobachtung) und der übrigen Maßnahmen eingeleitet. Die Fallen werden weiter in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Aufgrund der Quarantänevorschriften der EU werden zwischen Anfang Juli und Ende September Sexuallockstofffallen aufgestellt. In diesem Jahr hängen in Baden-Württemberg an über 500 Standorten insbesondere entlang der Verkehrswege solche Fallen, die die männlichen Käfer anlocken. Sobald Käferfunde vorliegen, wird die Beobachtung intensiviert und es werden zusätzliche Fallen ausgebracht, um die örtliche Situation sicher erfassen zu können.

Gemäß den EU-Vorschriften weisen die zuständigen Landratsämter gegenwärtig die Befallszonen mit einem Kilometer Radius und die Sicherheitszonen mit zusätzlich fünf Kilometern um die Befallszone aus. Bei der Eingrenzung werden Faktoren wie die Topographie, Waldgebiete, Flächenstrukturen, Kulturanbau und sonstige besondere örtliche Gegebenheiten berücksichtigt. Sobald hierzu die detaillierten Karten erstellt sind, werden diese zur Information der Landwirte auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum, dem Regierungspräsidium Freiburg und dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg eingestellt.

Außerdem erlassen die Landratsämter Allgemeinverfügungen, in denen die Zoneneinteilung beschrieben wird und die zu berücksichtigenden rechtlichen Vorgaben und umzusetzenden Maßnahmen festgeschrieben sind. Zunächst sollen für die betroffenen Gebiete Allgemeinverfügungen erlassen werden, die die Bekämpfung der Käfer erlaubt. Welche weitergehenden Maßnahmen erforderlich sind, kann erst in den kommenden Wochen beurteilt werden, wenn das Ausmaß des Befalls abgeschätzt werden kann. Es muss sowohl mit weiteren Neueinschleppungen als auch mit dem Schlupf aus im letzten Jahr abgelegten Eiern gerechnet werden.

In den Befallszonen und Bekämpfungsflächen innerhalb der Sicherheitszonen werden die Maisflächen mit dem bienenungefährlichen Insektizid Biscaya behandelt. Dies verhindert, dass möglicherweise weitere vorhandene Käferweibchen Eier in den Boden ablegen können.

Zusatzinformation:

Der Westliche Maiswurzelbohrer wird weltweit als der bedeutendste Maisschädling angesehen. In Europa ist er als Quarantäneschädling eingestuft und unterliegt daher strengen rechtlichen Regelungen, die unter anderem eine Meldepflicht an die Europäische Kommission beinhalten und eine Ausweisung von Quarantänezonen. In den Quarantänezonen sind Maßnahmen gegen den Schädling durchzuführen.

Weitere Informationen zum Maiswurzelbohrer sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum unter
www.mlr.baden-wuerttemberg.de,
beim Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg unter
www.ltz-augustenberg.de,
beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de
oder beim Julius-Kühn Institut unter
 www.jki.bund.de (Pflanzengesundheit > Schadorganismen > Diabrotica)
sowie unter
http://www.jki.bund.de/cln_045/nn_1171854/DE/Home/pflanzengesundheit/schadorganismen/diabrotica/diabrotica__node,templateId=renderPrint.html__nnn=true
abrufbar.
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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