01.12.2016 | 18:40:00 | ID: 23304 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Weitere Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln

Kiel (agrar-PR) -

Das Geflügelpest-Virus ist bei weiteren Wildvögeln in Schleswig-Holstein  festgestellt worden. So wies das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor für aviäre Influenza, den hochpathogenen Erreger H5N8 bei einem

verendeten Seeadler nahe Bordesholm im Kreis Rensburg-Eckernförde nach. Es handelt sich um den zweiten Seeadler in Schleswig-Holstein mit einem Nachweis des Geflügelpest-Erregers Subtyp H5N8. Zuvor war das Virus erstmals bei einem Seeadler im Kreis Segeberg nachgewiesen worden. Dies teilte das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Landwirtschaftsministerium heute (1. Dezember 2016) mit. 

Darüber hinaus gab es im Kreis Steinburg zwei weitere Nachweise durch das FLI bei  Wildvögeln Die schon bestehenden Restriktionsgebiete werden von der Veterinärbehörde des Kreises erweitert. Die Beobachtungsgebiete reichen über die Landesgrenze hinaus bis nach Niedersachsen. Auch in Kronshagen bei Kiel wurde der hochpathogene Erreger H5N8 bei einer Wildgans festgestellt.

„Das zeigt, dass das Virus weiter in der Natur aktiv ist und sich ausbreitet. Es gilt nach wie vor, die strengen Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, auch wenn sie für alle Beteiligten Einschränkungen bedeuten“, sagte Schleswig-Holsteins Landwirtschafts- und Umweltminister Robert Habeck. Zu den Schutzmaßnahmen vor der weiteren Ausbreitung der Geflügelpest gehören die landesweite Stallpflicht für Geflügel, strenge Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen und die in der Geflügelpest-Verordnung vorgesehene Errichtung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten im Umkreis von nachgewiesenen Fällen von Geflügelpest. Innerhalb dieser Restriktionsgebiete gelten unter anderem Beschränkungen für den Verkehr von Geflügel und tierischen Geflügelerzeugnissen. In Restriktionszonen von Wildvogel-Geflügelpest gilt eine Leinenpflicht für Hunde und ein Auslaufverbot für Katzen. „Alle sollten sich daran halten, um das Risiko zu verringern, dass die Seuche sich ausbreitet“, sagte Habeck.

Landesweit wurden Restriktionsgebiete inzwischen in nahezu allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes, ausgenommen Nordfriesland und die Stadt Neumünster, eingerichtet. Der Kreis Plön und die Stadt Kiel haben das gesamte Kreis- bzw. Stadtgebiet zum Beobachtungsgebiet mit eingebetteten Sperrbezirken erklärt. In der Regel sind die Sperr- und Beobachtunsgebiete zeitlich begrenzt, da aber in den Regionen immer wieder neue H5N8-Nachweise erzielt werden, verlängern sich die Zeiträume. In Plön und Kiel gelten die Beobachtungsgebiete daher bis auf weiteres.  Landesweit konnte noch kein Gebiet aufgehoben werden.

Zu den in Schleswig-Holstein betroffenen Vogelarten zählen  Reiher-, Stock-, Eiderente, Säger, Graugans, Schwan, Graureiher aber auch Aasfresser wie Möwe, Bussard und inzwischen auch Seeadler.

Bundesweit wurde der Erreger inzwischen in 13 Bundesländern festgestellt.

Weitere Informationen finden Sie im Netz unter: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/G/Gefluegelpest/gefluegelpest.html (melur-sh)

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