27.01.2015 | 19:25:00 | ID: 19582 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Weiterer Vogelgrippe-Nachweis in der Region Anklam

Schwerin (agrar-PR) -

In einer Entfernung von rund 1.400 Meter von der nicht kommerziellen Geflügelhaltung, in der bereits H5N8 nachgewiesen wurde, ist es zu einem weiteren Fall der hoch pathogenen Geflügelpest gekommen.

Der Nachweis erfolgte hierbei bei einer Ente in einer Kleinsthaltung mit rund 35 Hühnern und einer Ente. Die Tiere wurden aus Gründen der Tierseuchenhygiene bereits getötet. „Damit haben wir einen weiteren Fall dieser hochgefährlichen Geflügelpest. Das ist vor allem für den einzelnen Halter immer ein bitterer Fall. Damit nicht noch weitere hinzukommen, bitte ich nochmals alle Geflügelhalter: Nehmen Sie die Geflügelpest nicht auf die leichte Schulter und achten Sie genau auf die Einhaltung der hygienischen Vorschriften. Nur so können Sie ihren eigenen Bestand und die Haltungen anderer schützen“, unterstrich Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V.

Mit dem Nachweis wird das bereits am 21. Januar eingerichtete Sperrgebiet bzw. das Beobachtungsgebiet um die genannten ca. 1.400 Meter erweitert. Das heißt u.a., dass in diesem Gebiet Nutzgeflügel aufgestallt werden muss und dass Geflügel bzw. Geflügelprodukte nicht in den Warenverkehr gebracht werden darf. Auch Geflügelausstellungen sind untersagt.

Bisher wurden in 202 Proben aus der Region Anklam labortechnisch untersucht. Neben dem Ausbruchsbetrieb und dem aktuellen Fall wurden keine weiteren Positiv-Befunde festgestellt.

Kartenmaterial, Gebietslisten und weitere Informationen stehen auf den Internetseiten des Ministeriums zur Verfügung. Außerdem ist das Bürgertelefon nach wie vor werktags zwischen 09 und 14 Uhr unter der 0385 588 6066 für Fragen rund um die Geflügelpest geschaltet. (regierung-mv)

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