04.05.2021 | 16:40:00 | ID: 30163 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Weniger Geflügelpestnachweise in Schleswig-Holstein: Neue Risikobewertungen in Kreisen und kreisfreien Städten – Keine landesweite Aufstallung mehr

Kiel (agrar-PR) - Das Umweltministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, das Risiko eines Eintrags von Geflügelpest in ihren Geflügelhaltungen aktuell lokal neu zu bewerten und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob und welche Maßnahmen der Aufstallung weiterhin erforderlich sind.
Hintergrund ist ein allgemeiner Rückgang des Geflügelpestgeschehens in Schleswig-Holstein bei Wildvögeln, der regional jedoch unterschiedlich ausfällt. Aufgrund dieser Entwicklung haben die Kreise Pinneberg, Nordfriesland, Ostholstein sowie Plön Ende April nach lokalen Risikobewertungen den Umfang der Aufstallung an die aktuelle Lage bereits angepasst und auf bestimmte Regionen beschränkt.

„Die Entwicklung bei den Geflügelpest-Nachweisen im Land ist erfreulicherweise rückläufig. Ich hoffe, dass wir den Höhepunkt des Geschehens hinter uns haben. Eine landesweite Aufstallung von Geflügel ist deshalb nicht mehr erforderlich. Für eine vollständige Entwarnung ist es jedoch zu früh, da weiterhin regelmäßig Nachweise bei Wildvögeln in verschiedenen Kreisen und kreisfreien Städten erfolgen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht.

Die Lage wird von den zuständigen Behörden weiter genau beobachtet. Wo zum Schutz der Geflügelhaltungen aufgrund der Nähe zu Gewässern sowie Nachweisen bei Wildvögeln erforderlich, wird die Stallpflicht des Geflügels durch die Kreise und kreisfreien Städte fortgeführt. Auch das Monitoring an kranken und verendeten Wildvögeln wird fortgesetzt. Die Allgemeinverfügung des Ministeriums vom 11. November 2020 mit vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen, die einheitliche Hygienemaßnahmen festlegt, gilt weiterhin.

Nach der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts vom 26. April 2021 wird das Risiko der Ausbreitung von Geflügelpest in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen sowie Vogelbeständen aktuell als mäßig eingestuft. Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln sind in Deutschland aktuell bundesweit insgesamt rückläufig, dennoch werden weiterhin infizierte Vögel vor allem aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg gemeldet. Der Frühjahrszug von nordischen Wasservögeln ist nach wie vor nicht abgeschlossen.

Im Rahmen des aktuellen Geschehens wurde eine Infektion mit dem Virus der Geflügelpest landesweit bei rund 655 Wildvögeln in Schleswig-Holstein bestätigt. Hierbei wurden Geflügelpesterreger der Subtypen H5N8, H5N5, H5N4, H5N3 sowie zuletzt vermehrt der Subtyp H5N1 nachgewiesen.

Insgesamt waren bisher im aktuellen Geschehen 10 Ausbrüche in Hausgeflügelhaltungen mit über 134.000 Stück Geflügel zu verzeichnen. Dabei waren sowohl Kleinhaltungen wie auch große gewerbliche Geflügelhaltungen von Ausbrüchen betroffen. Damit übertrifft bereits zum jetzigen Zeitpunkt der Verlauf des aktuellen Geschehens deutlich die Geflügelpest-Epidemie 2016/2017.

Bundesweit sind seit Oktober 2020 über 1.500 Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln und in Hausgeflügelhaltungen festgestellt worden.

Hintergrund:

Bürgerinnen und Bürger werden weiter gebeten, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln in Schleswig-Holstein dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden. Von hier aus wird das Einsammeln und Beproben verendeter Tiere organisiert. Untersuchungen dieser Tiere helfen, die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden

Grundlagen für die Einhaltung von Hygienevorschriften für Geflügelhalterinnen und –halter sind in der Geflügelpestverordnung und in der Allgemeinverfügung Biosicherheit landeseinheitlich festgelegt. Zudem stellt das Landwirtschaftsministerium eine Handreichung für Kleinbetriebe und Hobbyhaltungen zur Verfügung, die Hinweise zur praktikablen Umsetzung der Allgemeinverfügung enthält. Beide Dokumente sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Die Geflügelpest-Verordnung enthält Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen.

Weitere Informationen:

Die Risikoeinschätzung des FLI:

Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5 in Deutschland (openagrar.de)

Informationen der Landesregierung:

www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest

Informationen des FLI:

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
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