28.02.2011 | 17:15:00 | ID: 8396 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Wlodkowski: Kritik an der Zuchtsauenhaltung nicht nachvollziehbar

Wien (agrar-PR) - Ferkelschutzkorb rettet bis zu 500.000 Ferkeln pro Jahr das Leben.
"Wer unser Tierschutzgesetz am Beispiel der Zuchtsauenhaltung schlechtredet, negiert völlig sowohl alle bisher erreichten Verbesserungen im Bereich des Tierschutzes als auch die fachlichen Standards in Europa. Wenn nun verlangt wird, die Regeln in der Zuchtsauenhaltung im nationalen Alleingang radikal zu verschärfen, so entsteht eine Existenzgefährdung für die überwiegend klein strukturierten heimischen Schweinehalter, die mit zusätzlichen hohen Investitionskosten rechnen müssten. Gleichzeitig ist dies kein Schutz vor Billigfleisch aus jenen Ländern, in denen es keine vergleichbaren Tierschutzregelungen wie bei uns gibt", stellt Gerhard Wlodkowski, Präsident der LK Österreich, fest.

"Wir sehen keinen Widerspruch zwischen Gesetz und Verordnung, der ja als Auslöser für eine weitere radikale Verschärfung des Tierschutzrechts herhalten soll. Das Bundesministerium für Gesundheit ist daher aufgefordert, in der weiteren Diskussion eine sachlich orientierte faire Linie zu verfolgen", so Wlodkowski.


Umstellungsprozess läuft

Mit dem Bundestierschutzgesetz, das mit den Stimmen aller Parlamentsparteien im Jahr 2004 beschlossen wurde, hat Österreich seinen Tierhaltern auch im Bereich der Schweinehaltung strenge Auflagen vorgeschrieben.

Wlodkowski: "In vielen Bereichen gibt es präzise Regelungen, wo es in anderen EU-Mitgliedstaaten entweder überhaupt keine Bestimmungen oder keine gleichwertigen gesetzlichen Standards gibt." Die Zuchtsauenhaltung ist derzeit dem intensivsten Umstellungsprozess seit Jahrzehnten unterworfen, um die Haltungsbedingungen bei Muttersauen anzupassen. Diese dürfen den größten Teil ihres Lebens nur mehr in Gruppenhaltung, meist mit Stroh oder sonstigem Beschäftigungsmaterial versorgt, gehalten werden. Die Umstellung auf Gruppenhaltung kostet laut Branchenexperten in Österreich derzeit schon mehr als EUR 200 Mio.

"Unsere Schweineerzeuger haben zahlreiche neue Ställe gebaut beziehungsweise alte Gebäude umgebaut, um den neuen gesetzlichen Regelungen zu entsprechen", unterstreicht Wlodkowski.


Widerspruch nicht nachvollziehbar

Der von der Volksanwaltschaft und von vielen Tierschützern dargestellte Widerspruch zwischen den Zielbestimmungen des Bundestierschutzgesetzes und der 1. Tierhalte-Verordnung sei aus fachlicher Sicht nicht gegeben. Diese Argumentation verfolge einen einseitigen Ansatz, nämlich nur die Betrachtung der Bewegungssituation der Zuchtsau während eines kleinen Zeitabschnitts, nicht jedoch die Verbesserung der Überlebenschancen für die Ferkel, gibt der LK-Präsident zu bedenken.


Bis zu 500.000 Ferkel-Leben retten

"Die Volksanwaltschaft und manche Tierschützer vergessen in der aktuellen Debatte zu erwähnen, dass die durch den Ferkelschutzkorb vorübergehende Bewegungseinschränkung der Zuchtsau kurz vor und nach der Geburt sehr viele Ferkel-Leben rettet. Laut Expertenschätzung beträgt die Zahl der auf diese Weise allein in Österreich geretteten Leben bis zu 500.000 Ferkel pro Jahr. Schließlich muss man bei der Beurteilung dieser Sachlage auch dieses wichtige Faktum für den Tierschutz beachten. Denn je geringer der Schutz für die in den ersten Lebenswochen noch sehr ungeschickten Ferkel ist, umso mehr tote Tiere gibt es", hält Wlodkowski fest.

Für die ersten Wochen nach dem Abferkeln gibt es zur Fixierung der Sau den sogenannten Ferkelschutzkorb, damit ganz junge Ferkel nicht von der Muttersau in der Säugephase erdrückt werden. Dieser Ferkelschutzkorb in Form eines aufklappbaren Metallgerüsts wird von den Kritikern auch als Kastenstand bezeichnet. Er reduziert die Geburts- und Erdrückungsverluste der Ferkel so substanziell, dass die zeitliche Bewegungseinschränkung in der internationalen Nutztierhaltung auch aus ethologischer Sicht im EU-Raum als vertretbarer Kompromiss und anerkannter Stand der Wissenschaft angesehen wird.

Nach dieser Säugezeit werden die Muttersauen von den Ferkeln getrennt und kommen in die Gruppenhaltung, die nach 2012 verpflichtend zu erbringen ist.


Landwirtschaft bereit zum konstruktiven Fachdialog

"Die Landwirtschaftskammer Verbesserungen im Bereich des Tierschutzes n stehen dem Ausbau des Biolandbaus in der Schweinehaltung genauso konstruktiv gegenüber wie der Forschung zur Entwicklung und Verbreitung neuer und besserer Haltungssysteme. Tierschutz in der Nutztierhaltung ist jedoch ein verantwortungsvoller Abwägungsprozess zwischen dem Bedarf des Tieres, des Managements, der ökonomischen und ökologischen Machbarkeit sowie der Umsetzbarkeit am Markt.

Wer immer strengere Tierschutzauflagen für Schweinehalter verlangt, gleichzeitig aber Schweinefleisch aus Österreich zu Billigstpreisen haben will, nimmt in Kauf, dass noch mehr kleine und mittlere bäuerliche Betriebe die Schweinehaltung aufgeben müssen", warnte Wlodkowski vor den negativen Folgen. (lk-ö)
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