16.12.2014 | 18:35:00 | ID: 19357 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Ziel im Visier: Rinder in NRW frei von Bovinem Herpes-Virus!

Recklinghausen / Essen (agrar-PR) - Seit dem 8. Dezember 2014 regelt eine neue NRW-Landesverordnung die weitere Bekämpfung des Herpesvirus BHV1 bei Rindern.
Ziel der BHV1-Landesverordnung ist die Anerkennung der BHV1-Freiheit des Landes NRW durch die EU gemäß Artikel 10 der EU-Richtlinie 64/432 /EWG. Mittelfristig soll ganz Deutschland als BHV1-frei durch die EU anerkannt werden. 

Welche Vorgaben macht die Verordnung konkret?

Infizierte Tiere, so genannte Reagenten, dürfen nicht mehr im Freien gehalten und nicht über öffentliche Wege getrieben werden. Diese Tiere sind mit einer roten Ohrmarke zu kennzeichnen. Ab dem 1. Juli 2015 gilt ein Impfverbot für Rinder. Ausnahmen davon können z. B. in Sanierungsbeständen gemacht werden. Tierärzte sind verpflichtet, solche Impfungen innerhalb von 14 Tagen in die HI-Tier-Datenbank einzutragen.

Ab sofort darf keine Belegung der Reagenten stattfinden, weder durch künstliche Besamung, Natursprung noch durch  Embryonaltransfer. Das bedeutet, dass die Reagenten in einer Herde abgesondert oder ein ggf. mitlaufender Bulle  aus der Herde genommen werden müssen.

Bis zum 31.12.2015 müssen alle Reagenten aus den Herden entfernt sein. Die Untersuchungen auf BHV1-Freiheit sind bis zu diesem Zeitpunkt abzuschließen. Ausnahmen können nur durch das zuständige Veterinäramt genehmigt werden, wenn ein Sanierungskonzept vorgelegt wird.

Mittels Erlass hat das MKULNV klargestellt, welche Voraussetzungen ein Betrieb und das Sanierungskonzept erfüllen müssen, um von den oben genannten Fristen ausgenommen zu sein.

Die „Bovine Herpesvirus Typ 1-Infektion“ (BHV1) bei Rindern ist eine anzeige- und somit bekämpfungspflichtige Rinderseuche, die seit 2001 in Deutschland flächendeckend bekämpft wird. Ihre Bekämpfung ist durch eine deutschlandweite  „Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1“(BHV1 VO) gesetzlich geregelt.

Grund der Bekämpfung sind die hohen wirtschaftlichen Schäden, die das Virus verursachen kann. Denn infizierte Tiere  sind lebenslang Virusträger, scheiden insbesondere in Stresssituationen (Abkalbung, Transport, etc.) vermehrt das Virus aus und stellen somit eine Gefahr für gesunde Rinder und Bestände dar. (LANUV)
Pressekontakt
Herr Peter Schütz
Telefon: 02361 - 305-1337
E-Mail: Peter.Schuetz@lanuv.nrw.de
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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
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