01.07.2011 | 14:01:00 | ID: 10000 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Zollansätze für Futtermittel enthalten keinen Industrieschutz mehr

Bern (agrar-PR) - Das Parlament hat im Rahmen der Beratungen zur Agrarpolitik 2011 entschieden, dass für Mischfutter und Milchersatzfutter kein Industrieschutz mehr gewährt wird.
Am 1. Juli 2011 ist der letzte Franken über den Rohstoffschutz hinaus abgebaut. Die Tierhalter profitieren vom offeneren Markt, ohne dass die Getreideproduzenten benachteiligt werden.

Die Preise für Futtermittel sind innerhalb der Landwirtschaft ein zweischneidiges Schwert. Einerseits bedeuten sie Einnahmen für die Getreideproduzenten, andererseits sind sie ein wichtiger Ausgabenposten für den Tierhalter. Ordnungspolitisch soll der Grenzschutz, soweit notwendig, die inländische Primärproduktion fördern, jedoch nicht die Tierhaltung unnötig verteuern und die vor- und nachgelagerten Industriesektoren schützen.

Deshalb hat das Parlament 2007 entschieden, dass auf dem Schwellenpreissystem basierende Zollansätze keinen Industrieschutz mehr enthalten dürfen. Der Bundesrat hat in der Folge die Gewährung eines Zuschlags zu Gunsten der Futtermittelindustrie bis Ende 2011 befristet und das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD hat diesen Zuschlag unter frühzeitiger Ankündigung schrittweise reduziert. Der letzte Franken des Industrieschutzes ist am 1. Juli 2011 abgebaut.

Der Abbau des Industrieschutzes hatte keinen Einfluss auf die Getreidepreise. Seit 2005 sind die Preise für Futtergetreide aufgrund des innerlandwirtschaftlichen Kompromisses zur Senkung des Grenzschutzes der Rohstoffe gesunken. Durch eine Erhöhung der Direktzahlungen wurde der Preisrückgang im Ackerbau teilweise kompensiert.

Die Mischfutterindustrie hat ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessert und wird trotz der schrittweisen Aufhebung des Industrieschutzes kaum durch Importe bedrängt. 2010 betrug der Import von Mischfutter weniger als ein halbes Prozent des Kraftfutterverbrauchs in der Schweiz. (blw)
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