27.03.2020 | 17:40:00 | ID: 28600 | Ressort: Landwirtschaft | Unternehmen

„Viele können jetzt helfen, zusätzliche Desinfektionsmittel herzustellen“

Wiesbaden (agrar-PR) - Apotheken, pharmazeutische und chemische Industrie sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts können Handdesinfektionsmittel unter erleichterten Bedingungen selbst herstellen
„In einer Situation, in der Handdesinfektionsmittel in bislang kaum gekannten Mengen benötigt werden, gibt es für viele Unternehmen die Möglichkeit, solche Mittel auch ohne die sonst erforderliche Zulassung herzustellen. Gerade für Krankenhäuser, Krankentransportdienste, Pflegeeinrichtungen, Praxen oder Labore ist es wichtig, während der Corona-Pandemie mit ausreichend Desinfektionsmitteln versorgt zu sein“, erklärte die für Chemikaliensicherheit zuständige Umweltministerin Priska Hinz.

Eine einfache Meldung über die geplante Herstellung von Desinfektionsmittel im Betrieb bei der zuständigen Bundesbehörde, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), reicht aus. Auf diese neue Regelung können seit Freitag letzter Woche Apotheken, pharmazeutische und chemische Industrie sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts zurückgreifen.

„Ich begrüße diese Regelung sehr und möchte darauf nochmals aufmerksam machen, da auch uns viele Anfragen zu diesem Thema erreichen“, so Hinz. „Auch für Oberflächendesinfektionsmittel zeichnet sich ein steigender Bedarf ab. Ich appelliere daher an den Bund, für Flächendesinfektionsmittel eine ebenso unkomplizierte Lösung bereitzustellen. Dafür ist es höchste Zeit, da Unternehmen, die in der Lage wären, ihre Produktion entsprechend umzustellen, natürlich einen gewissen zeitlichen Vorlauf benötigen.“ Damit Hände- und Oberflächendesinfektionsmittel künftig schneller und einfacher produziert werden können, hat das Hessische Umweltministerium die zuständigen Ministerien auf Bundesebene – das Bundesumweltministerium und das Bundesgesundheitsministerium – in einem Brief um Unterstützung gebeten.

Verbraucherhinweis:

„Zugleich bitten wir aber auch alle Verbraucherinnen und Verbraucher: Sehen Sie von unnötigen Anfragen nach Desinfektionsmitteln in Apotheken und Drogeriemärkten ab! Desinfektionsmittel werden jetzt in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitssystems dringend gebraucht. Im Alltag bietet 30 Sekunden Händewaschen mit Seife ausreichenden Schutz“, ergänzte Hinz.

Hintergrund:

Die für die Herstellung von Händedesinfektionsmitteln auf Basis von Ethanol oder Propanol gültigen Allgemeinverfügungen können auf der Homepage der BAuA abgerufen werden:

https://www.baua.de/DE/Angebote/Aktuelles/Meldungen/2020/2020-03-04-Desinfektionsmittel.html

 

Dort finden sich auch Informationen zur Rezeptur und Erläuterungen zu den Rahmenbedingungen der Allgemeinverfügung in einer FAQ-Sammlung:

https://www.baua.de/DE/Themen/Anwendungssichere-Chemikalien-und-Produkte/Chemikalienrecht/Biozide/FAQ/FAQ_node.html
Pressekontakt
Frau Ira Spriestersbach
Telefon: 0611 - 815-1020
Fax: 0611 - 815-1943
E-Mail: pressestelle@umwelt.hessen.de
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