Hannover (agrar-PR) - Die Landesregierung hat den Entwurf einer Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes auf den Weg gebracht, der allen Beteiligten mehr Planungssicherheit bringen wird.
Künftig wird der Aufwand für die Erfüllung der übertragenen staatlichen Aufgaben durch die Finanzzuweisung
des Landes im Rahmen des Budgets vollständig gedeckt. Aufwand in diesem Sinne sind die Kosten abzüglich
der Erlöse. Der verbleibende Teil der Finanzzuweisung soll 30 vom Hundert des erforderlichen Aufwands für
die Erfüllung der den Kammern nach dem Landwirtschaftskammergesetz zugewiesenen eigenen Aufgaben
decken.
Wichtig ist dabei, dass der Umfang der Aufgabenerfüllung, die damit verbundenen Kosten und die zu
erzielenden Erlöse vorab zwischen Land und Kammer vereinbart werden. Wenn sich aus der Jahresrechnung
ergibt, dass die vereinbarten Ziele nicht erreicht wurden oder die Finanzzuweisung nicht ausreichend war,
wird das Budget bei der nächsten Haushaltsaufstellung angepasst.
Zusätzliche Kosten verbinden sich mit der Neuregelung nicht, aber es wird erwartet, dass eine zielgerichtete
Finanzausstattung der Kammer mit der gesetzlichen Neuregelung erreicht wird. Die Verbandsanhörung soll in
Kürze beginnen.