28.08.2009 | 00:00:00 | ID: 1892 | Ressort: Landwirtschaft | Unternehmen

Innovationsförderung in der Land- und Ernährungswirtschaft

Jena (agrar-PR) - Der Freistaat Thüringen sieht in der Förderung innovativer Ideen in Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft Thüringens ein wirksames Instrument zur Zukunftssicherung dieser Betriebe.

Dazu wurde eine bis zum Jahr 2015 geltende Förderrichtlinie als Bestandteil der FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen (FILET) erlassen.

Die Förderung ist vorwiegend auf Kleinst-, Klein- und Mittlere Unternehmen (KMU) gerichtet und hat
folgende Förderziele:

• Entwicklung neuer Produkte
(einschließlich der hierzu erforderlichen vorbereitenden Tätigkeiten),

• Entwicklung neuer Verfahren in der Land- und Ernährungswirtschaft
(einschließlich der Erprobung dieser Verfahren unter Praxisbedingungen) und

• Entwicklung neuer Technologien zur Produktion, Verarbeitung oder Vermarktung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Diese Förderrichtlinie ist im Informationsportal der Agrarverwaltung ‚ThüringenAgrar’ (www.thueringen.de/de/tll/foerderung_formulare/lw_fw_markt/) nachzulesen sowie im Thüringer Staatsanzeiger, Nr. 29/2009,
S. 1263 - 1267 veröffentlicht.

Ansprechpartner zur Beratung bei geplanten Fördervorhaben ist die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Referat Förderung/Agrarmarketing, Herr Matthias Knape, Tel.-Nr. 03641/683-403.
Pressekontakt
Herr Torsten Weidemann
Telefon: 03641 / 683360
E-Mail: pressestelle@tll.thueringen.de
Pressemeldung Download: 
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Deutschland
Telefon:  +49  0361  574041-000
Fax:  +49  0361  572041-338
E-Mail:  pressestelle@tlllr.thueringen.de
Web:  www.tlllr.thueringen.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.