Jena (agrar-PR) - Der Freistaat Thüringen sieht in der Förderung innovativer Ideen in Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft Thüringens ein wirksames Instrument zur Zukunftssicherung dieser Betriebe.
Dazu wurde eine bis zum Jahr 2015 geltende Förderrichtlinie als Bestandteil der FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen (FILET) erlassen.
Die Förderung ist vorwiegend auf Kleinst-, Klein- und Mittlere Unternehmen (KMU) gerichtet und hat
folgende Förderziele:
• Entwicklung neuer Produkte
(einschließlich der hierzu erforderlichen vorbereitenden Tätigkeiten),
• Entwicklung neuer Verfahren in der Land- und Ernährungswirtschaft
(einschließlich der Erprobung dieser Verfahren unter Praxisbedingungen) und
• Entwicklung neuer Technologien zur Produktion, Verarbeitung oder Vermarktung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Diese Förderrichtlinie ist im Informationsportal der Agrarverwaltung ‚ThüringenAgrar’ (www.thueringen.de/de/tll/foerderung_formulare/lw_fw_markt/) nachzulesen sowie im Thüringer Staatsanzeiger, Nr. 29/2009,
S. 1263 - 1267 veröffentlicht.
Ansprechpartner zur Beratung bei geplanten Fördervorhaben ist die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Referat Förderung/Agrarmarketing, Herr Matthias Knape, Tel.-Nr. 03641/683-403.